3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Bauweise
Im Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, was dem Charakter der geplanten Bebauung sowie der Bebauung in der Umgebung entspricht.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt. Die Ausweisung des Baufeldes ergibt sich aus der Lage der geplanten baulichen Anlagen in Bezug auf die vorhandene und die angestrebte Nutzung.
Um die Herstellung einer Terrasse für die Außengastronomie zu ermöglichen, ohne die Baugrenze in den erforderlichen Stellplatzbereich hinein zu vergrößern, erfolgt die Festsetzung, dass die Baugrenze im Norden für ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m überschritten werden darf.
Die Baugrenze hält die erforderlichen Abstände zu Nachbargrenzen und Knicks ein.