Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 40 der Gemeinde Oststeinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Der Gemeinde Oststeinbek ist nach der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 keine zentralörtliche Funktion zugewiesen. Sie gehört zum Nahbereich des gemeinsamen Mittelzentrums der Städte und Gemeinden Reinbek, Glinde und Wentorf bei Hamburg.

Die Gemeinde Oststeinbek liegt laut Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein 2010 in dem Ordnungsraum (Verdichtungsraum), der um die Hansestadt Hamburg gezogen ist. Die Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung sollen laut LEP 2010 in den Ordnungsräumen verbessert werden. "Hierzu sollen die Anbindung an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme über Schiene und Straße sowie Luft- und Seeverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sollen in ausreichendem Umfang vorgehalten werden."

Weiter führt der LEP aus, dass die verschiedenen Flächennutzungsansprüche in den Ordnungsräumen sehr sorgfältig aufeinander abgestimmt werden sollen. Ferner soll die Siedlungsentwicklung durch Siedlungsachsen und Zentrale Orte sowie Regionale Grünzüge und Grünzäsuren besonders geordnet und strukturiert werden.

In den Ordnungsräumen erfolgt die Siedlungsentwicklung vorrangig auf den Siedlungsachsen und ist außerhalb der Siedlungsachsen auf die Zentralen Orte konzentriert. Diese sollen gut an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sein. Für die Gemeinde Oststeinbek ist zu beachten, dass nur der Hauptort Oststeinbek selbst, nicht aber der Ortsteil Havighorst, auf der Fortsetzung der Hamburger Entwicklungsachse Oststeinbek/Glinde liegt.

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) führt zu Gemeinbedarfseinrichtungen unter Ziffer 6.8 aus: „Einrichtungen aus dem Bereich Soziales und Gesundheitswesen und Jugendhilfe bieten Dienstleistungen für die Bevölkerung im Planungsraum insgesamt an. Darüber hinaus gibt es Einrichtungen für spezielle Zielgruppen. Diese Einrichtungen sollen den Bedarf im Planungsraum decken. Die vorhandenen Einrichtungen sind, soweit sie bedarfsgerecht sind, langfristig zu sichern, weitere Einrichtungen entsprechend dem Bedarf auszubauen.“

Aufgrund der vorhandenen guten Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen ist die Gemeinde Oststeinbek nach dem Regionalplan für den Planungsraum I (Stand 1998) im baulichen Siedlungszusammenhang mit Hamburg mit der Aussage "Planerische Wohnfunktion" zu sehen. Gemeinden, die in einem direkten baulichen Siedlungszusammenhang mit einem zentralen Ort stehen, sind keine planerischen Funktionen zugeordnet, da sie an der Entwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkerns teilnehmen. Im Rahmen der kommunalen Planungen sollen die engen Beziehungen zwischen Oststeinbek und Glinde einerseits, sowie Glinde, Reinbek und den benachbarten Gemeinden südlich/östlich der Bille andererseits, Berücksichtigung finden.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oststeinbek aus dem Jahr 1984 stellt das Plangebiet im östlichen Bereich bereits als 'Gemeinbedarfsfläche' dar. Der östliche Bereich der 'Gemeinbedarfsfläche' weist die Zweckbestimmung 'Schule' auf. Der westliche Bereich des Plangebietes ist als 'Grünfläche' mit der Zweckbestimmung 'Sportplatz' ausgewiesen. Der nördliche Bereich ist gegenwärtig in der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2013 als 'Sonstiges Sondergebiet' mit der Zweckbestimmung 'Sport' dargestellt. Da das Plangebiet als 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Schule, Kinderbetreuung und andere soziale Infrastruktur' festgesetzt werden soll, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes soll ebenfalls der vorhandene Parkplatz zwischen dem Sportplatz und dem 'Barsbütteler Weg' im Flächennutzungsplan entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung und angepasst an den Bebauungsplan Nr. 14 dargestellt werden.

Die Gemeindevertretung hat am 14. Dezember 2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes ist das Plangebiet überwiegend als 'Gemeinbedarfsfläche' mit der Zweckbestimmung 'Schule, Kindergarten, Spielanlage' dargestellt. Da aber nicht absehbar ist, wann der neue Flächennutzungsplan beschlossen wird, erfolgt parallel zu dieser Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oststeinbek. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist sichergestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 40 dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entspricht.

Ausschnitt aus der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Ausschnitt aus der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Zukünftige Darstellung im Flächennutzungsplan

(43. Änderung)

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet weist eine Größe von 3,98 ha auf und liegt im nördlichen Bereich des besiedelten Gemeindegebietes der Gemeinde Oststeinbek. Konkret handelt es sich um das Gebiet nördlich Bebauung 'Smaalkoppel' und Bebauung 'Gerberstraße', östlich 'Barsbütteler Weg' und Sportplatz, westlich Forellenbach sowie südlich Sport- und Tennisplätze.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet erstreckt sich zum einen über die 'bewegte Hügellandschaft', die einen parkähnlichen Charakter mit anteiligem Wald aufweist. Es handelt sich um eine aus natürlicher Sukzession hervorgegangene, teils locker bestockte Waldfläche. Die Fläche wird durch einen diagonal verlaufenden Fuß-/Radweg zerschnitten und im Süden von der anschließenden Wohnbebauung durch einen ca. 2 m hohen und breiten Wall getrennt. Darüber hinaus befinden sich im Plangebiet zwei Tennisplätze, das Bestandsgelände der jetzigen 'Helmut-Landt-Grundschule' sowie der Hort und die Kita 'Gerberstraße'.

Südlich des Plangebietes schließt, etwas tiefer als das Geländeniveau im Plangebiet, Wohnbebauung an, die überwiegend durch lockere Einfamilienhausstrukturen mit großzügigen Gärten geprägt ist. Östlich des Plangebietes befinden sich der Forellenbach sowie der Forellenbachpark, östlich derer sich ebenfalls lockere Einfamilienhausbebauung anschließt. Nördlich des Plangebietes finden sich verschiedene Sport- und Freizeiteinrichtungen wie u. a. die 'Walter-Ruckert-Halle' und der 'Tennisclub Oststeinbek e. V.' sowie die Kita 'Meessen'. Westlich der Gemeinbedarfsfläche sind ein Fußballplatz und eine Parkplatzanlage anzutreffen. Westlich des 'Barsbütteler Weges' schließen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet an, die aber bereits für eine gewerbliche Nutzung (Bebauungsplan Nr. 42) vorgesehen sind.

Der derzeitige Gebäudebestand der 'Helmut-Landt-Grundschule' gruppiert sich um einen Schulhof und öffnet sich nach Osten zum Forellenbach mit zugehöriger Parkanlage. Unmittelbar an das Schulgelände schließen der Hort und die Kita 'Gerberstraße' an. Östlich des Schulhofes liegen die Außenbereiche der Kita und des Horts. Im Nordwesten ist eine Turnhalle angegliedert. An die Turnhalle schließt westlich ein Parkplatz an, südlich dessen sich zwei weitere Gebäude der Kita 'Gerberstraße' befinden.

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht bewegt. Im westlichen Bereich des Gebietes liegt der höchste Punkt bei ca. 26 m über NHN. Von dort fällt das Gelände in nordöstlicher Richtung um bis zu 5 m ab.

Die 'bewegte Hügellandschaft' ist gegenwärtig mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 überplant. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine textliche Festsetzung, die die südlich angrenzende Wohnbebauung tangiert. Es gilt die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 14 aus dem Jahr 1984. Dieser setzt auf der 'bewegten Hügellandschaft' eine 'Grünfläche' mit der Zweckbestimmung 'Sportplatz' fest. Der nördliche Bereich des Bestandsgeländes der Grundschule ist als 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Schule' überplant. Der Bereich im Norden, der für die Erschließung des Schulgeländes vorgesehen ist, ist gegenwärtig mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 aus dem Jahr 2013 überplant. Die Fläche ist als 'Sonstiges Sondergebiet' mit der Zweckbestimmung 'Sport' dargestellt und dient bereits der Erschließung der Sportanlagen. Zudem sind zahlreiche Einzelbäume als 'zu erhalten' festgesetzt. Ergänzend ist im Westen ein kurzer Knickabschnitt festgesetzt. Das südliche Bestandsgelände der Grundschule liegt gegenwärtig im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 14

Ausschnitt aus der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14