Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich der Straße 'Heidegarten'" der Gemeinde Rieseby

Begründung

3.4 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über neu herzustellende Erschließungsstraßen. Die Haupterschließungsstraße schließt im Osten des Plangeltungsbereiches an den Sönderbyer Weg an und führt in mehreren Bögen bis an die nördliche Planbereichsgrenze heran, wo sie an die Straße Heidegarten anschließt. Abzweigend hiervon werden die übrigen Planbereiche erschlossen. Hierzu wird im Nordwesten ein Wendehammer vorgesehen, der mit einem Radius von 11 m für Müll-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ausreichend bemessen ist.

Die gesamte Erschließung ist darauf ausgerichtet, den später geplanten 2. Bauabschnitt im Süden optimal an den B-Plan 26 anbinden zu können. Dementsprechend werden an insgesamt drei Stellen des Gebietes bereits verkehrliche Anbindungen in Richtung Süden vorbereitet. Insgesamt wird durch den späteren 2. Bauabschnitt die verkehrliche Erschließung und die äußere Einbindung des Gebietes in sich geschlossen sein und so ein großes, zusammenhängendes Wohngebiet ergeben. Im Südwesten des Plangeltungsbereiches wird hierfür zunächst ein provisorischer Wendeplatz angelegt, der im Zuge der Planung und Erschließung des 2. Bauabschnittes dann wieder zurückgebaut und als Wohnbaufläche überplant werden soll.

Die öffentlichen Straßen werden überwiegend in einer Breite von 5,50 m festgesetzt. Im Planbereich werden an mehreren Stellen zusätzlich zur Möglichkeit, im öffentlichen Straßenraum zu parken, öffentliche Parkplätze angelegt, die insbesondere für den Besucherverkehr vorgehalten werden. Diese werden im weiteren Planverfahren ergänzt.

Weiterhin wird in den Bebauungsplan gem. § 84 Abs. 1 Nr. 8 Landesbauordnung SH (2016) die Festsetzung aufgenommen, dass je Wohneinheit auf den Baugrundstücken mind. zwei Stellplätze herzustellen sind. Dies dient der Deckung des in einer ländlichen Gemeinde zu erwartenden Bedarfes an Stellplätzen für die Anwohner und der Verkehrssicherheit innerhalb des öffentlichen Straßenraumes sowie dem Freihalten der sparsam bemessenen Erschließungsstraße von abgestellten Autos.

Der Wendehammer im Nordwesten sowie die angrenzenden öffentlichen Parkplätze liegen innerhalb des Waldabstandsstreifens. Öffentliche Verkehrsflächen sind gem. § 24 Abs. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) im Waldabstandsstreifen zulässig.

3.5 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut:

Das Gebiet wird von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.

Die Versorgung mit kalter Nahwärme erfolgt durch die Stadtwerke SH über eine Fläche für die Erdwärmegewinnung im Westen des Planbereiches, die das Gebiet versorgt. Außerdem wird das Gebiet an das bestehende Kalte-Nahwärme-Netz im nördlich angrenzenden Baugebiet 'Heidegarten' angeschlossen, sodass insgesamt das gesamte Plangebiet zukünftig an diese Versorgung angeschlossen sein wird. Mit den Grundstückskäufern soll später eine vertragliche Vereinbarung über einen Anschluss- und Nutzungszwang geschlossen werden.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über Druckleitungen in die gemeindliche Kläranlage.

Das anfallende Niederschlagswasser des öffentlichen Straßenraumes wird über Versickerungs- und Verdunstungsmulden innerhalb der festgesetzten Grünflächen 'Bürgerpark' versickert bzw. in zwei Regenrückhaltebecken geleitet, die im äußersten Südosten sowie im Westen des Plangebietes festgesetzt werden. Vor dort erfolgt die dosierte Ableitung an die im Süden bzw. Osten gelegenen Vorfluter. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW 1 des LLUR durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser soll auf den Baugrundstücken durch geeignete Vorkehrungen (z.B. Versickerungsmulden, -gräben oder –schächte) direkt versickert werden. Durch eine Baugrunduntersuchung wurde die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens nachgewiesen.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen.

Da die private Erschließungsstraße der geplanten Grundstücke 32 und 33 nicht für Müllfahrzeuge befahrbar ist, wird an deren Einmündung eine Sammelstelle für Abfallbehälter eingerichtet. Die übrigen Straßen sowie die beiden Wendehammer sind für Müllfahrzeuge befahrbar, ohne dass ein Rückwärtsfahren erforderlich ist.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Rieseby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

3.6 Umweltbericht

Zum Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Rieseby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (s. Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.