Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 26 "südlich der Straße 'Heidegarten'" der Gemeinde Rieseby
Begründung
1 Einleitung
Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. Bezüglich der Beschreibung der Planung wird auf das Kapitel 2 im Teil 1 - Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
2 Räumliche Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand der Ortschaft Rieseby im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 4/27 sowie Teile der Flurstücke 4/29, 4/30, 31/5 und 6/55, Flur 1 der Gemarkung Sönderbyhof und Gemeinde Rieseby. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung der Ortschaft Rieseby,
- im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen,
- im Westen durch Wald sowie landwirtschaftliche Nutzflächen.
Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 6,19 ha. Das Gelände im Plangebiet ist stark bewegt. Im zentralen Plangebiet liegt die Geländehöhe bei ca. 30 m über NHN. Nach Westen fällt das Gelände vergleichsweise steil bis auf ca. 21 m über NHN ab. Nach Osten fällt das Gelände weniger steil bis auf ca. 24 m über NHN ab.