5. Auswirkungen und Abwägungen
Erfahrungsgemäß ist nicht von erheblichen oder überörtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt auszugehen. Dies gilt sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase.
Erfahrungsgemäß ist nicht von erheblichen oder überörtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt auszugehen. Dies gilt sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase.
Die Planfläche liegt in einem Bereich, welches als Abbaugebiet für Sand und Kies ausgewiesen ist. Aufgrund der Bodenstruktur ist die natürliche Ertragsfähigkeit größtenteils sehr niedrig bis niedrig. Lediglich ein schmaler Streifen im Westen der Fläche hat eine mittlere Ertragsfähigkeit.
Westlich, östlich und südlich des Plangebietes befinden sich Waldflächen. Von diesen Waldflächen wird gemäß § 24 LWaldG ein Schutzabstand von 30 m eingehalten.