Planungsdokumente: B26 1. Änd. u. Erg. - Sondergebiet westlich der Henstedter Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1 Auswirkungen auf Wasser, Boden, Natur und Landschaft

Wasser:

Die geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes wird auf einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche stattfinden. Hier wird es zu Flächenversiegelungen kommen. Es ist festgesetzt, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu versickern ist. Das Sammeln in Teichen oder Zisternen ist ebenfalls zulässig. Es ist vorgesehen, das Oberflächenwasser zukünftig in die unversiegelten Randbereiche des Plangebietes zu leiten, von wo aus es versickern kann. Da eine Versickerung damit gewährleistet ist, ist davon auszugehen, dass sich keine Auswirkungen für die Grundwasserneubildungsrate ergeben werden. Ein Entwässerungskonzept wurde vom Ingenieurbüro Hölbing am 11.05.2023 erstellt. Danach wird das Oberflächenwasser über drei Versickerungsmulden im Norden und Süden des Plangebietes sowie über eine Versickerungsrigolenanlage im Bereich der Stellplatzanlage versickert.

Boden:

Die Planung führt zu weiteren Flächenversiegelungen in geringem Ausmaß. Das Plangebiet ist bereits überwiegend versiegelt. Die Versiegelungen sind bereits überwiegend mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 vorbereitet worden. Es wird ein Versiegelungsgrad von ca. 90 % der Fläche erreicht. Da es sich bei dem Plangebiet um ein Discounter-Grundstück handelt, sind bereits umfangreiche Versiegelungen vorhanden.

Es handelt sich bei der Planung um eine bauliche Verdichtung eines vorhandenen Einzelhandelsstandortes. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Verdichtung stets einer räumlichen Erweiterung des Siedlungsgebietes vorzuziehen. Die geplante bauliche Verdichtung wird an dem vorgesehenen Standort als unproblematisch angesehen.

Natur und Landschaft:

Die Planung führt zu einer Intensivierung eines Siedlungsbiotops. Es sind vorwiegend befestigte Hofflächen betroffen.

Bewertung:

Da die Planung innerhalb eines bereits vorgeprägten Einzelhandelsgebietes liegt, ergibt sich nur eine geringe Betroffenheit von Natur und Landschaft. Die Nachverdichtung wird zu einer zusätzlichen Versiegelung in geringem Umfang führen. Die zusätzliche Versiegelung wird als hinnehmbar eingestuft. Für das Grundwasser ergeben sich keine Beeinträchtigungen.

3.3.2 Ausmaß der Auswirkungen

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter sind auf das Plangebiet beschränkt.

3.3.3 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen

Die Auswirkungen haben keinen grenzüberschreitenden Charakter.