3.3.4 Schwere und Komplexität der Auswirkungen
Die Auswirkungen beziehen sich in erster Linie auf die zusätzliche Bodenversiegelung und auf die Zunahme des Kunden- und Anlieferverkehrs. Schützenswerte nachbarliche Interessen sind nicht betroffen, da es sich bei der nächstgelegenen Bebauung um ein Gewerbegebiet bzw. Sondergebiet handelt. Der Großteil der Versiegelung wurde bereits mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 vorbereitet und wird als hinnehmbar eingestuft. Es besteht weder eine Schwere noch eine Komplexität der Auswirkungen.