Allgemeines zu BOB-SH
BOB-SH stand ursprünglich für Bauleitplanung Online Beteiligung in Schleswig-Holstein.
Heute wird BOB-SH als Oberbegriff für die Bürgerinnen- und Bürger- sowie Behörden-Online-Beteiligungen in Schleswig-Holstein mit den Modulen "Bauleitplanung", "Landesplanung", "Planfeststellungsverfahren" und "Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" verwendet.
Über den Plattformswitscher "BOB-SH-Plattformen" (rechts oben) gelangen Sie direkt zu den anderen Modulen.
Wenn eine Stadt oder Gemeinde räumliche Entwicklungen plant, haben Sie das Recht, mitzureden. Mindestens einen Monat lang haben Sie Zeit, Anmerkungen oder Ideen zu einer Bauleitplanung zu äußern. Danach prüfen Fachleute Ihre Stellungnahme und entscheiden, ob Ihre Einwände bei der Planung berücksichtigt werden.
Wenn Ihre Gemeinde oder Stadt teilnimmt, können Sie auf der Webseite von BOB-SH Bauleitplanung alle Planungsdokumente einsehen und Ihre Stellungnahme ganz bequem digital absenden.
Früher konnten Planungsdokumente nur im Rathaus oder Bauamt eingesehen werden. Mit BOB-SH geht das jetzt ganz bequem von zuhause aus – unabhängig von den Öffnungszeiten der Kommunalverwaltung. In einer Karte können Sie sich schnell einen Überblick über die Planverfahren Ihrer Kommune machen und Planungsdokumente ganz einfach digital ansehen. Ihre Stellungnahme müssen Sie nicht mehr in Papierform abgeben, sondern Sie können diese direkt online äußern.
BOB-SH ist für Bürger*innen, Träger öffentlicher Belange und Kommunen komplett kostenfrei.
Bürger*innen müssen sich nicht registrieren, um BOB-SH zu nutzen. Einige Funktionen sind jedoch nur möglich, wenn Sie ein Konto im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein haben. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
Träger öffentlicher Belange (TöB) benötigen zur Teilnahme ein Nutzerkonto im Serviceportal Schleswig-Holstein. Die Registrierung ist kostenlos.
Im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie künftig alle digitalen Angebote des Landes und der Kommunen. Für die Nutzung mancher Angebote wird ein kostenloses Konto benötigt.
Auch BOB-SH ist im Schleswig-Holstein Service vertreten. Mit Ihrem Konto können Sie Komfortfunktionen nutzen, die ohne Registrierung nicht möglich wären. Dazu gehört die Möglichkeit, Stellungnahmen zwischen zu speichern oder sich zu neuen Verfahren benachrichtigen zu lassen.
Nein. Sie können Planungsdokumente weiterhin im Rathaus oder Bauamt einsehen und Ihre Stellungnahme schriftlich einreichen.
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Berührt ein geplantes Bauvorhaben Ihre Zuständigkeit, werden Sie an der Bauleitplanung beteiligt. Häufig betrifft dies die Natur- und Denkmalschutzbehörden. Aber auch Strom- und Gasversorgungsunternehmen gehören dazu, wenn es darum geht, die Energieversorgung zu gewährleisten. In einigen Fällen werden auch Nachbargemeinden beteiligt, um zu prüfen, ob die Planung Auswirkungen auf das eigene Gemeindegebiet hat.