Über BOB-SH
- Welcher Vorgang wird in BOB-SH abgebildet?
Die Fachanwendung Bauleitplanung BOB-SH unterstützt Kommunen bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB).
Zu Beginn werden durch die Kommune Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen und reichen sie bei der Kommune ein.
Im Ergebnis erhält die Kommune eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge/-empfehlungen ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.
- Ist BOB-SH mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar?
Ja. § 4a Abs. 4 BauGB bildet in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung des Landes Schleswig-Holsteins die Rechtsgrundlage für die Gemeinden zur Nutzung elektronischer Medien im Bauleitplanverfahren.
Die Kommunen können die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) nach § 4a Abs. 4 BauGB ergänzend zu den klassischen Beteiligungsverfahren auch durch die Nutzung elektronischer Informationstechnologien durchführen. Für die Behörden ist online eine medienbruchfreie Beteiligung möglich, soweit die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durch ihre Registrierung für BOB-SH diesem Verfahren zugestimmt haben.
- Welche Vorteile bietet BOB-SH?
- Effizienz: Ab dem ersten Einsatz reduzieren Sie Transportwege, -zeiten & Materialkosten
- Amortisation: Ab dem ersten Einsatz erfolgt die Einsparung von Papier- und Transportkosten. Daraus ergibt sich eine rasche Amortisation.
- Abwägungstabelle für Gremien-Sitzungen: Die abgegebenen Stellungnahmen fließen direkt in ein Abschlussdokument, das die Grundlage für Ihre Sitzungsvorlage darstellt.
- Verknüpfung: Stellungnahmen können direkt mit Einzeichnungen in der Kartenansicht verknüpft und absatzgenau den Planungsdokumenten zugeordnet werden.
- GIS-Integration: Kartenansichten aus Ihrem GIS-System können eingebunden werden.
- Medienbruchfrei: der gesamte Prozess der Behördenbeteiligung kann vollständig elektronisch erfolgen.
- Technik: Die Webanwendung setzt nur geringe Hardware-Anforderungen voraus: einen Computer mit Internetzugang
- Übersichtlichkeit: Auch bei der zeitgleichen Beteiligung in verschiedenen Bauleitplanverfahren wird beste Übersichtlichkeit gewährt. Die einzelnen Verfahren sind klar voneinander abgegrenzt.
- intuitive Bedienbarkeit: DEMOS-Plan stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit, die eine hohe Akzeptanz bei allen Anwendern schafft.
- Ist es ausreichend, eine Stellungnahme elektronisch über BOB-SH abzugeben?
Ja, Stellungnahmen können über BOB-SH beim Verfahrensträger eingereicht werden. Auf eine zusätzliche Zusendung per Post kann verzichtet werden.
Ist eine Unterschrift auf der Stellungnahme nötig?
Formvorschriften sind im Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch nicht geregelt. Generell muss auf den Stellungnahmen keine Unterschrift stehen. Eine Stellungnahme kann sogar mündlich vorgetragen werden.
Lediglich in den Fällen, in denen die Stellungnahme ein Verwaltungsakt darstellt, benötigt die Stellungnahme eine Unterschrift gemäß § 108 Abs. 3 LVwG. (in diesen Fällen schreiben Fachgesetze möglicherweise Formvorschriften zusätzlich vor.)
- Kann die TöB-Beteiligung ausschließlich elektronisch stattfinden?
- Ja, sofern die beteiligte Organisation einen „elektronischen Zugang eröffnet“ (siehe § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB). Ist eine Institution in BOB-SH registriert, kann die Institution auch ausschließlich elektronisch beteiligt werden. Sofern eine Institution trotz Online-Beteiligung eine Papierfassung wünscht, kann sie das in BOB-SH in den „Daten der Organisation“ angeben.
- Wer profitiert vom Projekt BOB-SH?
Alle Kommunen in Schleswig-Holstein können von der Fachanwendung Bauleitplanung BOB-SH profitieren. Kommunen sowie die Träger öffentlicher Belange, sonstige Behörden und die Öffentlichkeit erzielen mit dem Einsatz Vorteile.
Grundsätzlich ist BOB-SH für Gemeinden und Ämter, Städte sowie Kreisverwaltungen und Behörden aller Größenklassen in der jeweiligen Rolle als Verfahrensträger bzw. beteiligte Behörde (TöB) einsetzbar. Kleinere Kommunen, die zu Ämtern zusammengeschlossen sind, erhalten einen Zugang für das Amt, über den alle Beteiligungsverfahren der Kommunen durchgeführt werden können.
- Was kostet BOB-SH?
Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange können BOB-SH kostenfrei nutzen.
Den teilnehmenden Kommunen entstehen durch die Nutzung von BOB-SH keine Kosten. Die Teilnahmebedingungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2019.
- Wer setzt BOB-SH bereits ein?
Im Portal finden Sie eine Liste aller Nutzer, die mit BOB-SH arbeiten und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung in der Liste gegeben haben.
Die Stadt Bad Oldesloe, die Stadt Ratzeburg, das Amt Itzstedt/Tangstedt, das Amt Trittau und die Gemeinde Barsbüttel sowie die Stadt Pinneberg setzten BOB-SH in 2011 anhand realer Bauleitplanverfahren im Pilotbetrieb ein.
Die Lösung wird zudem in den Bezirken der Stadt Hamburg eingeführt.
- Welche Organisationen können in Bauleitplanverfahren in BOB-SH beteiligt werden?
Ist eine Organisation in der Rolle eines Beteiligten/TöB in BOB-SH registriert, kann sie von allen Kommunen in BOB-SH beteiligt werden.
Hintergrund: Kommunen legen in einem Bauleitplanverfahren fest, welche Organisationen zur Beteiligung eingeladen werden sollen. In BOB-SH wählen Sie die Organisationen aus einer Gesamtliste aus. In dieser Liste wird eine Organisation aufgeführt, sobald diese Organisation zum ersten Mal das Fachverfahren Bauleitplanung BOB-SH betreten hat.
D.h. alle registrierten Organisationen sind für alle Verfahrensträger, die BOB-SH nutzen, sichtbar und können zu einer Beteiligung eingeladen werden.
- Wie erhalte ich auf BOB-SH Zugriff?
Alle Institutionen, die als Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren beteiligt werden möchten, können nach der einmaligen Registrierung über den Schleswig-Holstein Service kostenfrei auf das Fachverfahren „Bauleitplanung“ zugreifen.
Kommunen, die im Bauleitplanverfahren Verfahrensträger sind, können das Fachverfahren „Bauleitplanung“ über den Schleswig-Holstein Service nutzen, wenn den Nutzungsbedingungen zugestimmt wurde. Anschließend können über BOB-SH so viele Beteiligungsverfahren wie gewünscht durchgeführt werden.
Wenn Sie BOB-SH als Kommune in der Rolle „Fachplaner“ nutzen, können Sie gleichzeitig die Rolle „TöB“ einnehmen. Dann ist es möglich, dass Ihre Organisation beispielsweise von einer Nachbarkommune in einem Verfahren beteiligt wird.
Planungsbüros können BOB-SH nach der Registrierung kostenfrei nutzen. Die beauftragende Kommune kann dem Planungsbüro in BOB-SH ein Verfahren zur Bearbeitung zuweisen.
Bürgerinnen und Bürger können BOB-SH in der Bürgerebene und über eine Anmeldung im Schleswig-Holstein-Service nutzen.
Eine Anleitung für die Registrierung im Schleswig-Holstein-Service ist in wenigen Schritten möglich. Eine Beschreibung finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
www.dataport.de/Download/BOB-SH-Registrierung-Benutzer-Bauleitplanung.pdf
- Wie erfolgt die einmalige Registrierung?
Unter www.service.schleswig-holstein.de können sich Organisationen registrieren. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Registrierungsanleitung.
An dieser Stelle wird zusätzlich auf die Hilfe zur Fachanwendung „Bauleitplanung“ im Schleswig-Holstein Service verwiesen.
- Wie schließe ich meine Registrierung ab?
Damit Ihre Organisation für alle teilnehmenden in BOB-SH sichtbar wird, ist es notwendig, dass Sie mit einem Nutzer der höchsten Rechtestufe erstmalig BOB-SH betreten. Hierzu klicken sie im Schleswig-Holstein Service unter dem Beschreibungstext für die Fachanwendung „Bauleitplanung“ auf „weiter“. In BOB-SH gelangen Sie auf die Seite „Daten der Organisation“, in der Sie gebeten werden, die Daten zu vervollständigen. Das ist z.B. die E-Mail Adresse, an die Einladungen zu Beteiligungen in BOB-SH verschickt werden soll. Nach dem Speichern Ihrer Angaben ist Ihre Organisation für andere Nutzer von BOB-SH sichtbar. Erst damit können Sie zu einem Beteiligungsverfahren eingeladen werden.
- Was unternehme ich, wenn ich meinen Zugang vergessen habe?
Der MasterUser der Firma/Behörde hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für BOB-SH und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.
- Wie funktionieren Doppelrollen?
Die Anwender einer Verfahren durchführenden Organisation (Kommunen und Ämter), können bei BOB-SH nicht nur als Fachplaner auftreten, sondern auch als TöB. Die Rollenkombinationen sind dabei beliebig möglich, solange jeweils nur eine Funktion der jeweiligen Seite zugewiesen wird, z.B. Fachplaner-Admin und TöB-Sachbearbeiter.
Achtung: Eine Doppelrolle TöB-Koordinator, TöB-Sachbearbeiter gibt es nicht. Die Kombination reduziert die verfügbaren Funktionen für den Nutzer.
An dieser Stelle wird zusätzlich auf die Hilfe im Schleswig-Holstein Service verwiesen.
- Wie lange bleiben die Verfahren in BOB-SH erreichbar? Können Verfahren gelöscht werden?
BOB-SH unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Planzeichnungen) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren.
Das Bauleitplanverfahren wird durch die planende Kommune (Verfahrensträger) verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren in BOB-SH angezeigt wird.
Verfahrensträger sollten neben den in BOB-SH hochgeladenen Planunterlagen in jedem Fall die Abwägungstabelle sowie die Originalstellungnahmen und an Stellungnahmen angehängte Dokumente abspeichern und archivieren.
Sobald alle Unterlagen in der jeweiligen Organisation dokumentiert sind und der Bauleitplan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in BOB-SH gelöscht werden, da der Verfahrensstand in BOB-SH dann entbehrlich ist.
- Was ist der Anwenderbeirat?
- Der Anwenderbeirat ist als Gremium offen für alle Verfahrensträger, die BOB-SH nutzen und dient zum Einen dem Erfahrungsaustausch und zum Anderen der Einleitung von Weiterentwicklungen des Systems. Gemeinsam werden Anforderungen und Wünsche an die Software diskutiert und auf den Weg gebracht. Gerade in der Einführungsphase stehen die Sitzungen des Anwenderbeirats auch Vertretern der TöB offen, da BOB-SH für alle Akteure der Trägerbeteiligung entwickelt wird.
- Gibt es Schulungen für Anwender von BOB-SH?
Ja. Es gibt sowohl für Fachplaner, als auch für TöB die Möglichkeit an (momentan kostenlosen) Schulungen teilzunehmen. Diese finden in Altenholz statt. Die Termine finden Sie hier: https://www.dataport.de/Download/IT-Fachverfahren.pdf
Die Anmeldung erfolgt unter Tel. 0431 3295-6400 oder per E-Mail: DataportIT-BBZ@Dataport.de
Planen Sie eine eigene Info- oder Schulungsveranstaltung in Ihrer Kommune/ Ihrem Kreis? Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an: service-bob-sh[at]demos-deutschland.de
- Was ist ein "Funktionspostfach"? Warum sollte ich es im Rahmen von BOB-SH nutzen?
Ein Funktionspostfach ist eine E-Mail Adresse, auf die mehrere Personen zugreifen können und damit Einsicht in den Posteingang und -ausgang haben.
Im Gegensatz zu persönlichen E-Mail Adressen (z. B. helga.maier[at]schleswig-holstein.de) beinhalten Funktionspostfächer oft die Bezeichnung der Abteilung: z.B. stadtplanung[at]schleswig-holstein.de
Im Rahmen von BOB-SH werden die Einladungen zur Beteiligung an einem Bauleitplanverfahren per E-Mail verschickt. Mit einem Funktionspostfach, auf das mehrere Personen Zugriff haben, können Sie sicherstellen, dass Sie die Einladung auch im Vertretungsfall empfangen.
Alle Beteiligten sollten sich ein Funktionspostfach einrichten lassen und die Adresse bei der Registrierung in BOB-SH angeben.