Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

1. Vorbemerkungen

Die Kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein (KLV) und das Land Schleswig-Holstein schaffen mit Bauleitplanung Online-Beteiligung in Schleswig-Holstein (BOB-SH) ein Angebot für die Träger der Bauleitplanung, das diesen ermöglicht, die gesamte Abwicklung von Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung inkl. der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) sowie Bürgerinnen und Bürgern vollelektronisch abzuwickeln. Die Abwicklung der Planverfahren kann durch die vollelektronische, kooperative Zusammenarbeit effizienter gestaltet werden und somit das Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft zur Verwaltung positiv beeinflussen. Das Land Schleswig-Holstein und die KLV beauftragen und finanzieren den Betrieb der technischen Infrastruktur für BOB-SH. Die KLV unterstützen BOB-SH und werben bei ihren Mitgliedern für eine Nutzung von BOB-SH. Weitere Informationen zu BOB-SH, Termine für Sitzungen oder Schulungen und aktuelle Entwicklungen werden auf www.bob-sh.de veröffentlicht.

2. Nutzung des Verfahrens

Den teilnehmenden Kommunen entstehen durch die Nutzung von BOB-SH keine Kosten. Die Teilnahmebedingungen gelten zunächst bis zum 31.12.2024.

3. Leistungen der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden stehen der Nutzung von BOB-SH positiv gegenüber und bekennen sich zur Ablösung von eventuell bestehenden Altverfahren durch BOB-SH. Die Teilnehmenden unterstützen das Land bei der flächendeckenden Einführung und dem Betrieb im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

3.1 Beitritt

Mit der Anmeldung zum IT-Verfahren „Bauleitplanung (BOB-SH)“ treten die Teilnehmenden BOB-SH bei und stimmen diesen Nutzungsbedingungen zu. Die Annahme der Nutzungsbedingungen erfolgt über die Unterzeichnung des Registrierungsfaxes und Übersendung an die dort genannte Leitstelle.

3.2 Ansprechpartner (dezentral)

Jede teilnehmende Kommune benennt einen Ansprechpartner für die zentralen Stellen. Dieser dient auch als Ansprechpartner für mögliche Kontakte mit dem technischen Dienstleistern.

4. Leistung der Kommunalen Landesverbände

Die KLV koordinieren über das ITVSH den Anwenderbeirat.

4.1 Ansprechpartner (zentral)

Der Ansprechpartner für die Teilnehmenden ist beim ITVSH (IT-Verbund Schleswig-Holstein) angesiedelt und nimmt als fachliche Leitstelle die Interessen der Teilnehmenden gegenüber dem Land Schleswig-Holstein, Dataport und dem Softwareentwickler wahr. Der ITVSH verantwortet die fachliche Steuerung von BOB-SH gegenüber dem Land und den Kommunen.

4.2 Anwenderbeirat

Der Anwenderbeirat ist ein Gremium, das sich aus allen Teilnehmenden, den zentralen Ansprechpartnern (ITVSH, ZIT) sowie den technischen Dienstleistern zusammensetzt. Der Anwenderbeirat versteht sich als Kommunikationsplattform für Anregungen und Änderungswünsche und steuert durch Mehrheitsentscheidungen die Weiterentwicklung von BOB-SH. Der Anwenderbeirat tagt mindestens zwei Mal jährlich. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Personen in den Anwenderbeirat zu entsenden und so aktiv auf die Weiterentwicklung Einfluss zu nehmen.

5. Leistungen des Landes Schleswig-Holstein

5.1 Finanzierung

Das Land Schleswig-Holstein trägt die zentralen Aufwände für die Koordinierung der teilnehmenden Verwaltungen in BOB-SH und steht somit für seine zentrale Infrastrukturverantwortung ein.

5.2 Dokumentationspflichten

Das Land Schleswig-Holstein ist zuständig für die Erstellung und Pflege einer Gesamtdokumentation zum Betrieb von BOB-SH.

5.3 Ansprechpartner

Koordinierender Ansprechpartner für die Leistungen gem. Tz. 5 und der Teilnahme am Anwenderbeirat gem. Tz 4.2 ist das Zentrale IT-Management des Landes (ZIT).

6. Bereitstellung

Für die Anwender wird die Anwenderunterstützung sichergestellt. Diese wird zumindest Montag – Donnerstag 8.30 – 16.30 Uhr sowie Freitag 8.30 – 13.30 Uhr über eine telefonische Anwenderunterstützung angeboten werden.

7. Datenschutz

BOB-SH ist ein gemeinsames Verfahren nach § 8 Landesdatenschutzgesetz. Das Land Schleswig-Holstein übernimmt als zentrale Stelle nach § 8 (2) LDSG die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des automatisierten Verfahrens für den Betrieb von BOB-SH. Jeder Teilnehmer ist für die von ihm oder von in seinem Auftrag agierenden Dritten gespeicherten Daten selbst verantwortlich.

8. Qualitätsmanagement

Zur kontinuierlichen Verbesserung ist ein Qualitätsmanagement unerlässlich. Ziel ist es, geeignete Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, das Leistungsvermögen der Anwendung und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu prüfen. Hierzu dienen Statistiktools, die beim technischen Betreiber in Anwendung sind und deren Reports den Teilnehmenden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

9. Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Regelungen gelten durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen zum Verfahren „Bauleitplanung (BOB-SH)“ für die Teilnehmenden als in Kraft getreten.

Die Nutzungsbedingungen können im Einvernehmen zwischen den KLV und dem Land Schleswig-Holstein angepasst werden, sofern dies erforderlich ist. Hierzu ist eine Stellungnahme des Anwenderbeirates einzuholen.

Die Laufzeit ist unbefristet und kann jederzeit auf Wunsch der teilnehmenden Kommune im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden.

48 Monate nach dem operativen Start wird die Zusammenarbeit überprüft. Die beschriebene Nutzung endet automatisch, sofern das Land die infrastrukturelle Verantwortung nicht mehr übernimmt und keine andere Institution diese Verantwortung übernimmt. Ein Anspruch auf eine weitere zentral finanzierte Nutzung von BOB-SH besteht dann nicht mehr.