Bebauungsplan Nr. 6B, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Trittau
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Gemeinde TrittauPlanungsanlass
Mit der 1. Änderung und Ergänzung des Ursprungsplanes hat die Gemeinde die Entwicklungsabsichten zur Stärkung des Einzelhandels im Ortszentrum planungsrechtlich vorbereitet. Diese Zielsetzung wird nicht weiter verfolgt. Der Schützenplatz soll am bisherigen Standort verbleiben und die aufgegebenen Tennisplätze einer Folgenutzung zugeführt werden.
Zielsetzungen sind die planungsrechtliche Zulässigkeit weiterer zentrumsstärkender Nutzungen und im weiteren Verlauf der Straße "Zur Mühlau" Wohnnutzungen. Die notwendigen Schallschutzvorkehrungen sollen in Abstimmung mit dem Schützenverein erfolgen. Aufgrund der Kleinteiligkeit der Flächen sind Regelungen zur Steuerung und Begrenzung von Einzelhandelsflächen nicht erforderlich.
Das Erschließungskonzept wird grundlegend verändert. Statt einer durchgängigen Erschließungsstraße, die auch Entlastungsfunktionen für die Poststraße übernehmen sollte, wird an derSackgassenerschließung, wie sie seit vielen Jahren besteht, festgehalten. Die Zugänglichkeit des Stellplatzes der Schützenhalle wird neu geordnet. Eine durchgängige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer wird vorgesehen.
Ansprechperson
Gemeinde Trittau
L. Meincke
Europaplatz 5, Zimmer 1.3.050
22946 Trittau
04154 / 807965