Im Plangebiet werden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Maßnahmenflächen) festgesetzt. Sie gliedern sich in mehrere Teilmaßnahmen.
Die Maßnahmeflächen sind im Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Pahlen (Erweiterung Solarpark Pahlen) lagemäßig ersichtlich.
Geplante Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (SPE-Flächen):
Maßn.-Nr. | Maßnahmebezeichnung | Zuordnung | Fläche |
M1 | Herstellen lückiges Feldgehölz | Solarpark | 8.969 m² |
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M2 | Anlage, Erhalt u. Ertüchtigung Knick | Kiesgrube | 709 m² |
M3 | Sukzession | Kiesgrube | 1.692 m² |
M4 | Böschungskante herstellen für Uferschwalben | Kiesgrube | 623 m² |
M5 | Böschungskante herstellen, Sukzession | Kiesgrube | 1.965 m² |
M6 | Böschungskante herstellen, Sukzession | Kiesgrube | 1.001 m² |
M7 | Böschungskante herstellen, Sukzession | Kiesgrube | 352 m² |
M8 | wechselfeuchte Senke (Schaffung einer vielge-
staltigen Gewässerbereiches mit teilweise flachen
Ufern) | Kiesgrube | 4.170 m² |
M9 | Sukzession | Kiesgrube | 19.536 m² |
M10 | Erhalt u. Ertüchtigung Knick | Kiesgrube | 1.471 m² |
M11 | Erhalt u. Ertüchtigung Knick | Kiesgrube | 1.185 m² |
| Summe M2 bis M11 | | 32.785 m² |
Die Maßnahme M1 ist für den Eingriff der Freiflächen-Photovoltaikanlage anrechenbar, da außerhalb der Kiesgrube gelegen. Die anderen Maßnahmen M2 bis M11 sind der Kiesgrube zuzuordnen.
Maßnahmeerläuterungen:
M1 Anpflanzung lückiges Feldgehölz – Ziel: Lebensraum für Rebhuhn und Gebüschbrüter: Im Norden der Fläche soll auf einer derzeit mit Mais bestellten Ackerfläche anteilig (ca. 50%) ein lückiges Feldgehölz mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern angelegt/angepflanzt werden. Die Fläche ist vorab mit einer geeigneten Saatgutmischung (zertifiziertes gebietsheimisches Saatgut zur Anlage eines naturnahen, artenreichen Grünlandes) einzusäen. Alternativ ist auch eine Mahdgutübertragung von einer geeigneten Spenderfläche im näheren Umfeld möglich. Die Fläche zwischen den Gehölzinseln, die auch als Grünland eingesät wurde, wird der Sukzession überlassen. Eine Pflege der Fläche ist nicht vorgesehen. Die Gehölzpflanzung im Bereich der Maßnahme M1 wurde aufgrund der auf der Fläche festgestellten archäologischen Funde mit dem Landesamt für Archäologie abgestimmt. Es sollen möglichst keine tiefwurzelnden Gehölze verwendet werden.
M2, M10, M11 Erhalt u. Ertüchtigung Knick: vorhandene Knicks werden erhalten und Fehlstellen durch Nachpflanzung von mindestens einem heimischen und standortgerechten Gehölz pro Meter geschlossen. Die Neuanlage eines 90 m langen Knicks laut Änderungsgenehmigung vom 3.4.2014 zum Az 680.50/02/120 ist der Maßnahme M2 zugeordnet.
M3 und M9 Sukzession Flächen: Die Flächen sind der eigendynamischen Vegetationsentwicklung (Sukzession) zu überlassen. Ein regelmäßiger Gehölzrückschnitt (Entkusselung) zur Erhaltung der Offenlandschaft ist zulässig.
M4 Böschungskante herstellen für Uferschwalben: Es ist eine Steilwand von mindestens 4 m Höhe und etwa 100 m Länge herzustellen. Ziel ist die Schaffung von Niststätten für Uferschwalben sowie von Lebensraum für weitere Tierarten trockenwarmer Standorte auf sandigen Offenböden.
M5-M7 Böschungskante herstellen/Sukzession: Die Böschungen sind der eigendynamischen Vegetationsentwicklung (Sukzession) zu überlassen.
M8 wechselfeuchte Senke (Schaffung einer vielgestaltigen Wasserfläche mit teilweise flachen Ufern): Die bereits vorhandene wechselfeuchte Senke mit Restgewässer bleibt mit Ausnahme eines Randbereiches im Norden erhalten. Die eigendynamische Vegetationsentwicklung (Röhricht) ist zuzulassen. Ziel ist die Schaffung eines ungestörten Amphibienlebensraumes.
Innerhalb der PV-Anlage werden die unversiegelten Böden und deren Aufwuchs extensiv gepflegt. Zur Pflege der Fläche ist eine einmalige Mahd pro Jahr ab September des Jahres zulässig. Düngung der Fläche, Einbringen von Mutterboden sowie Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind zu unterlassen, um einen Nährstoffeintrag in die Fläche zu vermeiden.
Gegebenenfalls notwendige Änderung der Pflegemaßnahmen sind durch den Vorhabenträger zu beantragen und bedürfen der Abstimmung mit und der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen.