Das Plangebiet ist über eine Zufahrt an der Fedderinger Straße an das übergeordnete Straßennetz angebunden (siehe hierzu auch Kap. 3.3). Eine weitere Zufahrt zum Plangebiet besteht von Norden her über die Straße Wiesengrund zum Wohngebiet ‚Wiesengrund‘. Die Straßen im Plangebiet werden als Anliegerstraßen ausgebaut. Aufgrund der wohngebietstypischen Straßenführung ist die Wegstrecke für den Durchgangsverkehr nicht attraktiv. Eine entsprechende Fehlnutzung ist nicht zu erwarten.
Die Erschließung der Baugebiete erfolgt durch eine ringförmige Planstraße, die nach Osten um einen Abschnitt mit Wendekreis und nach Süden um drei Stichwege zur Hinterlanderschließung erweitert ist. Der östliche Abschnitt der Ringstraße ist auf 5,0 m verjüngt und dient hauptsächlich der Befahrung durch Müllfahrzeuge. Für diesen Straßenabschnitt besteht die Option, ihn für den privaten Verkehr zu sperren. Bei der Verwendung von Sperrpfosten und Abschrankungen ist die bei der Feuerwehr eingeführte Schließung gemäß DIN 3222 (Feuerwehr-Verschlüsse) zu verwenden. Nach Osten eröffnet die Straßenanlage die Möglichkeit, das Baugebiet zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Der bestehende Redder im westlichen Bereich soll mittig als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzt werden. Die Kfz-Anbindung an die Fedderinger Straße erfolgt auf separater Trasse westlich des Redders. Im nord-östlichen Bereich wird eine Fuß- und Radwegeverbindung zum Klever Weg offen gehalten.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind im Bereich des neuen Knotenpunkts an der Fedderinger Straße Sichtdreiecke festgesetzt. Laut RASt 06 sind die Mindestsichtfelder in einer Höhe zwischen 0,8 m und 2,5 m von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten. Bäume, Lichtmasten, Lichtsignalgeber oder ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder unter Umständen erlaubt, wenn sie die Sicht auf den bevorrechtigten Verkehr nicht verdecken. Bei Bäumen kann dies der Fall sein, wenn deren Stämme im maßgeblichen Höhenbereich ohne Bewuchs sind.
Die Sichtfelder entspringen an der Zufahrt zur Fedderinger Straße auf der rechten Fahrbahnseite, drei Meter vor der Mitte des Radweges. Die erforderliche Schenkellänge (L) des Sichtfeldes beträgt bei Einmündungen/Kreuzungen, an denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht auf 70 km/h beschränkt wird, L=200 m. Das Sichtfeld geht bis an die Mittellinie der vorfahrtberechtigten Straße. Auf der rechten Seite wird der Gegenverkehr mit einberechnet, hier werden 1,75 m für die Fahrzeugbreite hinzugerechnet.
Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden durch eine Straßenbegrenzungslinie gegenüber den anliegenden Flächen abgegrenzt.
Das Profil der Haupterschließungsstraße (Straßenschnitt A-A) besteht aus einer 4,50 m breiten Fahrbahn, einem 1,5 m breiten Gehweg, einem 2 m breiten Streifen für Parkplätze und Baumanpflanzungen, sowie seitlich jeweils einem Grünstreifen mit einer Breite von 0,25 m. Einschließlich der Seitenstreifen hat die Straße eine Gesamtprofilbreite von 8,50 m und orientiert sich am Wohnwegtyp 1.2, Bild 25 der RASt 06 (Empfohlene Querschnitte für die typische Entwurfssituation "Wohnweg"). Der Gehweg ist abgesenkt und die Tragfähigkeit des Untergrundes so ausgelegt, dass bei Begegnungsverkehren ein Müllsammelfahrzeug den Gehweg überfahren kann.
Die öffentlichen Straßen werden mit neun Baum-Neupflanzungen sinnvoll ergänzt. Aufgrund der hohen Baumdichte durch die Überhälter in den Knicks bzw. dem Redder werden Teilstrecken der im Plangebiet neu anzulegenden Straßen bereits von einer ausreichenden Anzahl an Bäumen gesäumt. Der gewünschte Charakter eines durchgrünten Wohngebiets besteht überwiegend bereits. Auf eine verbindliche Vorgabe (z.B. ein Baum je 25 m Straßenlänge) wird deshalb verzichtet. Bei der Neupflanzung der Straßenbäume sind die Hinweise der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz mit der neuesten GALK-Straßenbaumliste sowie die DIN 18916 (Pflanzen und Pflanzarbeiten) zu berücksichtigen. Der Stammumfang der neu zu pflanzenden Bäume sollte mindestens 12-14 cm betragen. Die Baumscheiben im Straßenrand sollten zwecks Belüftung und Bewässerung eine Größe von 4 m² nicht unterschreiten und mit einem Anfahrschutz versehen werden.
Innerhalb des dafür vorgesehenen Streifens ist vorgesehen an geeigneten Stellen mindestens fünfzehn (das entspricht etwa 40 vom Hundert der 36 Baugrundstücke) öffentliche Parkplätze unterzubringen. Die erforderlichen privaten Stellplätze sind auf den Baugrundstücken anzulegen.