4. Kosten
Zwischen der Gemeinde Barsbüttel und einem Grundstückseigentümer innerhalb des Plangebietes ist im Vorfeld dieser Satzung eine städtebauliche Vereinbarung abgeschlossen worden. Danach trägt dieser die Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Gemeindevertretung Barsbüttel hat diese Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.32 in ihrer Sitzung am ………….. durch einfachen Beschluss gebilligt.
Aufgestellt aufgrund des § 9 Abs. 8 BauGB
Barsbüttel, den ..........................................
Thomas Schreitmüller
(Bürgermeister)