öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1.57

Barsbüttel

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 18 Tage  

Institution

Gemeinde Barsbüttel - Der Bürgermeister

Planungsanlass

Die Gemeinde Barsbüttel nimmt den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum zum Anlass den Bebauungsplan Nr. 1.57 am südlichen Rand des zentralen Ortsteils aufzustellen.

Die momentane Nutzung der vorhandenen Lagerhallen eines ehemals dort angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebes soll wohnbaulich weiterentwickelt werden. In Anlehnung an die nördlich angrenzenden Siedlungsstrukturen sollen hier, anstelle der gewerblichen Nutzung, Mehrfamilienhäuser und, in untergeordnetem Maße, Einfamilien- und Doppelhäuser zugelassen werden.

Ansprechperson

Jens-Peter Dahl 040 / 670 72 421

Juliane Büttner 040 / 670 72 424

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