1 Einleitung
Die bestehende Biogasanlage im Ortsteil Schuby wurde ursprünglich als privilegierte Anlage mit 440 kW neben dem zugehörigen, alteingesessenen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Jahr 2011 erfolgte die Erweiterung des Betriebes auf 800 kW Leistung. Die anfallende Abwärme wird über ein Fernwärmenetz an einzelne Wohngebäude der angrenzenden Wohnbebauung abgegeben.
Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung dieses Fernwärmenetztes geplant. So sollen zukünftig neben den Bestandsgebäuden in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg auch die in Dörphof geplante KiTa des KiTa-Verbandes Nordschwansen und das neue Baugebiet in Dörp-hof (B-Plan Nr. 6) vollständig durch die Biogasanlage in Schuby mit Fernwärme versorgt werden.
Für die konstante Bereitstellung einer ausreichender Wärmeversorgung eines so großen Gebietes ist der Bau eines Zwischenlagers geplant, in das in den Sommermonaten bei geringem Wärmebedarf die überschüssigen Gasmengen einlagert und in den Wintermonaten bei erhöhtem Bedarf wieder entnommen werden können. Das geplante Gaslager mit Abmessungen von ca. 90 m Länge, 36 m Breite und 18 m Höhe kann eine Gasmenge von 40.000 m³ bzw. 52.000 kg Biogas aufnehmen und soll westlich des Betriebsstandortes errichtet werden. Zur Wahrung des Achtungsabstandes gem. KAS-18 von 80 bis 100 m zu den nächstgelegenen Wohngebäuden sowie ein Abstand aus Brandschutzgründen von 200 m zur bestehenden Biogasanlage ist ein Abrücken des Lagers vom Betriebsstandort in Richtung Westen erforderlich.
Über den Bau des Zwischenlagers hinaus muss die Produktion der Biogasanlage jahreszeitlich angepasst werden. Im Winterhalbjahr führt die jahreszeitlich bedingte höhere Produktion zu einer zu hohen Faulraumbelastung im Fermenter, weswegen der bisherige Nachgärer durch den Einbau eines zusätzlichen Feststoffeintrages als zusätzlicher Fermenter umgenutzt werden soll. Durch den Wegfall der Lagerkapazitäten des derzeitigen Nachgärers, die Verringerung der zulässigen Ausbringzeiten für den Gärrest und den Wegfall bislang genutzter externer Lagerbehälter muss ein zusätzliches Gärrestlager gebaut werden. Aus diesem Grund soll baugleich zum derzeitigen Gärrestlager ein weiteres Gärrestlager auf dem Gelände der Biogasanlage mit den einem Durchmesser von 32 m und einer Höhe von 8 m errichtet und mit Gasfolie abgedeckt werden.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Biogasanlage um ein Zwischenlager, ein zusätzliches Gärrestlager und einen Wasserbehälter. Der Gesamtjahresverbrauch an Silagen je Kalenderjahr und die Gesamtproduktion an Strom und Wärme je Kalenderjahr wird durch das Vorhaben nicht erhöht. Für das Vorhaben ist die Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Dörphof geplant.
Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt.