10. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Brekendorf für den Bereich "nördlich der Straße Brekendorfer Moor, westlich der Kreisstraße 52 und östlich der A7"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 24 Tage –durchführende Organisation
Amt Hüttener BergePlanungsanlass
Ansprechperson
Aktuelle Mitteilungen
Begründung mit Scoping
Anlagen zur Begründung
Stellungnahme #1000
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.
Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.
Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Heike Peckelhoff
Ericsson Services GmbH