2.1.5 Schutzgut Wasser
Derzeitiger Zustand
Als Oberflächengewässer ist im Planbereich der Teich im nordwestlichen Plangebiet zu nennen. Dieser ist in der Vergangenheit künstlich angelegt worden und dient dem Gartenbaucenter als Regenrückhaltebecken sowie zu Bewässerungszwecken. Im Bereich des Gartenbaubetriebes sind zudem zwei Zierteiche angelegt worden. Die Gewässer sind künstlich angelegt und werden durch den Gartenbaubetrieb genutzt, weswegen sie keinem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.
Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.
Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Sand) grundsätzlich als hoch zu bewerten. Im nördlichen Plangebiet ist die Grundwasserneubildungsrate bereits durch die vorhandene Versiegelung vorbelastet. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt. Das Grundwasser wird jedoch ca. 2-3 m unterhalb der Geländeoberkante vermutet.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die Planung würde eine Nutzung durch den Gartenbaubetrieb bzw. als Ackerfläche fortgeführt. Die Oberflächengewässer im nordwestlichen Plangebiet blieben erhalten. Auswirkungen auf das Grundwasser würden durch die fortgeführte Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Aufgrund der Bodengegebenheiten ist insbesondere auf der unversiegelten Ackerfläche mit einer hohen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.
Auswirkungen der Planung
Durch die vorgesehene Planung wird es zu einer deutlichen Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da ein Großteil der Flächen versiegelt wird. Zum Umgang mit dem Niederschlagswasser ist daher ein Entwässerungskonzept gemäß der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser durch das Ing.-Büro Haase+Reimer erstellt worden.
Im Sondergebiet ist vorgesehen, anfallendes Niederschlagswasser weiter wie bisher vor Ort zu versickern bzw. Teilflächen zu sammeln und dem Teich im nordwestlichen Sondergebiet zuzuführen und von dort als Brauchwasser für die Bewässerung der Gärtnereiflächen zu verwenden.
Im Gewerbegebiet ist zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes vorgesehen, das anfallende Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Entsprechende Festsetzungen erfolgen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Owschlag. Für Betriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, wird eine Ausnahmeregelung formuliert, nach der das Niederschlagswasser auch vollständig abgeleitet werden darf, wobei der Abfluss jedoch zu begrenzen ist.
Im Plangebiet ist die Herstellung eines neuen Regenrückhaltebeckens vorgesehen, in dem das von den Gewerbegrundstücken abgeleitete Niederschlagswasser zusammen mit dem Oberflächenabfluss der öffentlichen Verkehrsflächen gesammelt und anschließend dosiert an den Vorfluter abgegeben wird.
Die vorhandenen Oberflächengewässer im Plangebiet werden im Zuge der Planung erhalten.
Ein positiver Nebeneffekt für die Qualität des Grundwassers ist, dass mit dem Beenden der landwirtschaftlichen Nutzung im Plangebiet, die Zufuhr von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.
Die Auswirkungen auf das Grundwasser können aufgrund der großflächigen Versiegelung als erheblich eingestuft werden, Eine Minderung der zu erwartenden Beeinträchtigungen wird durch Rückhaltung des Regenwassers und durch die geregelte Abgabe an die Vorflut erreicht. Die Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.