14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet

Kappeln

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Mit dieser B-Plan-Änderung soll der Teilbereich nördlich und südlich der Straße Achtersteven, gelegen zwischen der Marina und der Straße Südring, als Sondergebiet SO-Sportboothafen und Dienstleistungen festgesetzt werden.

Der dort zulässige Nutzungskatalog wurde zur besseren Versorgung des gesamten OstseeResorts erweitert. Weitere Ferienunterkünfte sind hier jedoch weiterhin ausgeschlossen.

Ansprechperson

Elke von Hoff

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.