Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 A - 4. Änderung für den Bauhof

Begründung

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet wird gegenwärtig von dem Bauhof der Stadt Reinfeld eingenommen. Auf dem vorderen Grundstück befindet sich ein Gebäude, welches den Sozialtrakt und die Werkstatt beherbergt und außerdem als Lager und Garage genutzt wird. Rückwärtig befindet sich ein weiteres Gebäude, welches insbesondere als Unterstellplatz für die Bauhoffahrzeuge dient. Außerhalb der Gebäude befinden sich Rangier-, Lager- und Abstellflächen sowie Stellplätze für die Mitarbeiter, die überwiegend befestigt sind. In den Randbereichen finden sich Grünstrukturen in Form von Rasenflächen und Gehölzen. Ein Knick verläuft im südlichen Randbereich des Plangebietes, anders als im Bebauungsplan dargestellt nicht auf der gesamten südlichen bzw. westlichen Grundstücksgrenze, sondern nur im südlichen Bereich. Im Norden stockt eine Blutbuche, die durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde geschützt ist. Das Plangebiet ist überwiegend von Wohnbebauung umgeben. Südlich schließt ein Gewerbegebiet an.

2. Anlass und Ziele der Planung

2.1 Anlass der Planung

Anlass der Planung ist der dringende Erweiterungsbedarf des Bauhofes der Stadt Reinfeld. Bei einer Arbeitsstättenprüfung durch die Gemeindeunfallkasse wurde beanstandet, dass auf dem Bauhof bisher noch keine getrennten Umkleide- und Duschmöglichkeiten für männliche und weibliche Beschäftigte vorhanden sind. Die Stadt Reinfeld ist als Arbeitgeber gesetzlich aufgrund der Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, entsprechende geschlechtergetrennte Dusch- und Umkleide-möglichkeiten kurzfristig herzustellen. Darüber hinaus soll bei einer Erweiterung des Sozialtraktes der Platzbedarf für vier zusätzliche Mitarbeiter einkalkuliert werden.

Vorgesehen ist es, das Bestandsgebäude in Richtung Südwesten durch einen Anbau zu erweitern. Der beabsichtigte Anbau an der südwestlichen Seite des Gebäudes ist mit der gültigen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 A aufgrund des Zuschnitts des Baufensters nicht möglich. Um dennoch das Vorhaben umsetzen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dieser Umstand bietet den Anlass der Planung.