Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Mensch:
Die Bauleitplanung sieht im Teilbereich 1 die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung 'Biogasanlage' und im Teilbereich 2 die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung 'BHKW' vor.
Teilbereich 1:
Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich innerhalb des unmittelbar nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes sowie ca. 310 m nordöstlich (Trömbek 4), 160 m nordwestlich (Gettorfer Straße 15) und 240 m südwestlich der Planbereichsgrenze.
Teilbereich 2:
Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich ca. 100 m nordwestlich (Ecke 3), ca. 160 m westlich (Dorfstraße 8 und 8a) und ca. 180 m südlich (Gettorfer Straße 11-15) des geplanten BHKW.
Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) beteiligt und hiermit um Mitteilung zu ggf. notwendigen Untersuchungen gebeten.
Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Beide Teilgebiete weisen aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung für die Erholungsnutzung auf.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Stand 2016) maßgeblich. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.
Die dem LfU vorliegenden Daten der LANIS-Datenbank zu Pflanzen und Tieren werden berücksichtigt. Die Abfrage vom Oktober 2024 ergab für die Teilbereiche und die angrenzenden Flächen keine Hinweise auf das Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten.
Für die Belange des Knickschutzes werden die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes überplant Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Ausgleich soll im Rahmen der parallel aufgestellten 12. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und außerhalb des Plangebietes erfolgen.
Schutzgut Fläche:
Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.
Schutzgut Boden:
Gemäß der Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:50.000 liegen in beiden Teilbereichen überwiegend Braunerden, im Teilbereich1 darüber hinaus Moorgley vor.
Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs unter Berücksichtigung des Leitfadens zum Bodenschutz beim Bauen ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen überschlägig dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen.
Schutzgut Wasser:
Oberflächengewässer sind bis auf ein technisches Gewässer im Teilbereich 1 nicht vorhanden. Der Süden des Teilbereichs 1, der zukünftig auch bebaut werden soll, wird durch den verrohrten Graben 5.2. des Wasser- und Bodenverbandes Gettorf-Lindauer Au gequert.
Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planung werden bislang unversiegelte Flächen überbaut, wodurch Veränderungen des Oberflächenabflusses und der Verdunstung verursacht werden.
Schutzgut Klima/Luft:
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde nicht zu erwarten. Mögliche Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen, werden berücksichtigt.
Schutzgut Landschaft:
Die zukünftige Nutzung ist aufgrund der Dimensionen der Speicheranlagen mit deutlichen Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes verbunden. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter sind mit den Knicks in beiden Teilbereichen vorhanden. In den Denkmallisten des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind keine Kulturdenkmale sowie keine unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmäler für die Teilbereiche und die nähere Umgebung aufgeführt. Die Teilbereiche liegen außerdem außerhalb archäologischer Interessengebiete.
Bezüglich möglicher Kulturgüter wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
- Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
- Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung