Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

Begründung

TEIL 1 - B E G R Ü N D U N G

zum Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Rieseby, Kreis Rendsburg-Eckernförde

"Zur Heide"

für ein Gebiet beidseits des Sönderbyer Weges, südlich der Mühlenwiese und der Feldstraße

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Der Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung liegt südlich des Baugebietes "Südlich Heidegarten" sowie südlich der Wohnbebauung an der Feldstraße, zu beiden Seiten des Sönderbyer Weges im Südwesten der Ortslage Rieseby. Er umfasst die Flurstücke 81, 85, 86, 117, 118, 140, 141, 142 und 143 sowie Teile der Flurstücke 31/5 und 87 der Flur 1, Gemarkung Sönderbyhof der Gemeinde Rieseby.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch das Baugebiet 'Südlich Heidegarten' (die Baugrundstücke der Straßen ‚Mühlenwiese‘ und ‚Zur Heide‘),
  • im Nordosten durch die Bebauung der Feldstraße,
  • im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und
  • im Westen durch eine Waldfläche.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 8,78 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:5.000 zu entnehmen.

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