Bebauungsplan Nr. 19 - 3. Änderung für den Bereich Neuhof 8
erneute Auslegung der Planunterlagen aufgrund von Änderungen
Nach der Auslegung wurde der Plan noch einmal verändert, in dem das Baufenster geringfügig vergrößert wurde. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird eine erneute Auslegung durchgeführt für einen auf 2 Wochen verkürzten Zeitraum.
Die Unterlagen sind vom 20.06.2019 bis einschl. 05.07.2019 im Internet einsehbar und im Altbau des Reinfelder Rathauses, Paul-von-Schoenaich-Straße 14.
Der Bebauungsplan Nr. 19 wird für den Bereich des evangelischen Kindergartens in der Straße Neuhof zum dritten Mal geändert. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht erstellt. Die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 udn § 4 Abs. 1 BauGB sind entfallen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat in der Sitzung am 13.05.2019 über die im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten.
Aufgrund eines Einwandes der ev. Kirchengemeinde hat der Ausschuss beschlossen, dass Baufenster geringfügig zu erweitern. Dies führte zu Änderungen in der Planzeichnung und in der Begründung, weshalb die geänderten Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 20.06. bis einschl. 05.07.2019 erneut öffentlich ausgelegt werden.
Die Unterlagen können in BOB SH als pdf-Dokumente eingesehen werden (NICHT in georeferenzierter Form). Sie sind zudem auf der Seite www.reinfeld.de zu finden unter der Rubrik "Bauleitplanung" - Bauleitpläne im Verfahren. Im Rathaus der Statd Reinfeld hängen Sie im Flur des Erdgeschossanbaus (Altbau - Paul-von-Schoenaich-Straße 14) während des genannten Zeitraums zur Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung der erneuten Auslegung ist am 12.06.2019 im Oldesloer Markt erfolgt und auf der Webseite der Stadt Reinfeld in der Rubrik "Aktuelles - Bekanntmachungen".