Planungsdokumente: 19. Änderung des F-Planes der Gemeinde St. Michaelisdonn für das Gebiet „westlich der Eddelaker Straße (L 138) zwischen Marner Straße (L 142) und Engenweg sowie östlich des Verbandsvorfluters“ 4.1
Begründung
1.1 Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt westlich der Eddelaker Straße (L 138) zwischen Marner Straße (L 142) und Engenweg sowie östlich des Verbandsvorfluters. Derzeit wird der Geltungsbereich der 19. Flächennutzungsplanänderung vorrangig als Fläche für die Landwirtschaft genutzt, im Norden ist eine Nutzung als gemischte Baufläche festgesetzt, im Osten befindet sich eine Friedhofsfläche sowie eine gemischte Baufläche. Im Süden grenzen an die Fläche, eine Fläche für Entsorgungsanlagen -Kläranlage- und ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung -Kleinwindenergieanlage-.
Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde St. Michaelisdonn umfasst eine Fläche von ca. 12 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 190/12 – 190/14, 192/1 – 192/3, 193/10, 193/12, 193/14, 194/1, 194/3, 195/2, 196/2, 197/2, 198/2, 199/2, 200/3, 200/4 202/1, 202/2, 208/1,209/1, 210/1, 201/3, 211/1, 212/1, 214/8, 312/13, 527 – 530, 535 – 538, der Flur 2 in der Gemarkung St. Michaelisdonn.
1.2 Planungsanlass und -ziele
Die Gemeinde beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 9 ha Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen auszuweisen. Für die Realisierung des Vorhabens ist in einem ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im zweiten Schritt soll für den nördlichen Teilbereich zwischen Marner Straße und Friedhof ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die weiteren Bauabschnitte erfolgen sukzessiv.