2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitiger Zustand
Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 09.11.2021 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich weiterhin nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes.
Das Herrenhaus der Hofanlage Dorotheental ist in der Denkmalliste als Denkmal gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz eingetragen, welches jedoch zur Kontrolle ansteht (Landesamt für Denkmalpflege 2022).
Die Knicks im Randbereich des Plangebietes sind Teil der historischen Kulturlandschaft Schwansens. Sie sind entsprechend ihres Status als geschützte Biotope zu berücksichtigen.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.
Auswirkungen der Planung
Im Bereich der Hofanlage ist aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes für das Herrenhaus die zuständige Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Vorabstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben bereits stattgefunden. Gegebenenfalls sind für die geplanten Maßnahmen denkmalrechtliche Genehmigungen einzuholen.
Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Die Knicks werden als geschützte Biotope und Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes ist mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten. Die Planung dient u.a. dem Erhalt des historischen, teilweise denkmalgeschützten Gebäudebestandes. Weitere Kultur- oder Sachgüter sind nicht betroffen.