Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Artenschutz
Aus den artenschutzrechtlichen Untersuchungen und dem Artenschutzfachbeitrag durch das Büro Stolle gehen verschiedene Ausgleichsmaßnahmen hervor, die im Zuge des Vorhabens zu berücksichtigen sind, um die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen:
- Rauchschwalbe (5 Brutpaare)
Schaffung der Rauchschwalben-Zugänglichkeit der ‚Remise‘ (gem. Absprache mit dem Vorhabenträger), künstliche Nisthilfen sind hier nicht erforderlich; Frist: vor Beseitigung/Verschluss des angestammten, kleinen Brutraumes im EG ‚Speicher/Bootslager‘. (Umsetzung erfolgte im Winter 2020/2021 gem. telefonischer Mitteilung des Vorhabenträgers, Umsetzung festgestellt am 28.05.21 im Rahmen eines Lokaltermins).
- Haussperling (19 Brutpaare)
Schaffung von 19 x 1,5 = 29 Stück Haussperling-Nisthilfen Gebäude gebunden; dabei jeweils mind. 5 Stück im räumlichen Verbund; Frist: vor Beseitigung/Unbrauchbarmachung des angestammten Bruthabitats ‚Reithalle‘.
- Fledermäuse (Zwerg- und Mückenfledermaus, Braunes Langohr)
Fledermauskundliches Ausgleichskonzept; Mindestanforderung: Schaffung 2 x 8 Gebäude-Quartiere und 4 Cluster à 3 Baumquartiere (jeweils erhöhte fachl. Anforderungen). Fledermausverträgliches Beleuchtungskonzept für die B-Plan-Bereiche westlich der Straße ‚Dorotheental‘.
Schutzgut Boden
Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.
Der Runderlass unterscheidet bei der Ermittlung der Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche zwischen vollversiegelten Versiegelungen und wasserdurchlässigen Befestigungen. Für vollversiegelte Flächen ist eine Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 bereitzustellen, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Für wasserdurchlässige Befestigungen gilt ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,3. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.
Neuversiegelungen erfolgen im Bereich der Sondergebiete. Das Sondergebiet ‚Tourismus‘ umfasst den vorhandenen Gutshof Dorotheental im nördlichen Plangebiet, die südlich angrenzenden Flächen, die für die bauliche Ergänzung des Hofes vorgesehen sind sowie Flächen östlich der Straße ‚Dorotheental‘, auf denen Pkw-Stellplätze entstehen sollen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung im Bereich des Gutshofes auf ca. 0,66 ha mit 50 % Überschreitung gem. § 19 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Für die geplanten Pkw-Stellplätze, die abgesehen von den Hauptfahrgassen in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt werden sollen, wird die überbaubare Grundfläche auf ca. 0,43 ha beschränkt.
Im östlichen Plangebiet wird auf einer Ackerfläche das Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ ausgewiesen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan ist für die hauptbaulichen Anlagen eine überbaubare Grundfläche von ca. 0,12 ha vorgesehen. Für Wohnmobilstellplätze und deren Zufahrten ist eine Überschreitung bis ca. 5,0 ha vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Wohnmobilstellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen.
Die Straße ‚Dorotheental‘, die das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ist bereits vorhanden und wird nicht verändert. Sie ist daher nicht weiter in der Bilanzierung zu berücksichtigen.
Das neu herzustellende Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Plangebiet wird näherungsweise mit einer Versiegelungsrate von ca. 20 % (= ca. 0,05 ha) berücksichtigt.
Bei den Versiegelungen ist zwischen versiegelten und wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen zu unterscheiden. Die Stellplätze im Sondergebiet ‚Tourismus‘ (ca. 0,26 ha) sowie die Wohnmobilstellplätze im Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ (ca. 3,63 ha) sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen, weswegen für diesen Eingriff in den Boden ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,3 vorzusehen ist.
Der baulich geprägte Bereich des Gutshofes im Sondergebiet ‚Tourismus‘ (ca. 0,99 ha), die Zufahrten des Stellplatzes im Sondergebiet ‚Tourismus‘ (ca. 0,17 ha), die baulichen Anlagen im Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ (ca. 0,12 ha) sowie die Hauptfahrtgassen und Zufahrten in diesem Bereich (ca. 1,20 ha) werden ebenso als vollversiegelte Flächen im Verhältnis 1 : 0,5 ausgeglichen wie das anteilige Regenrückhaltebecken (ca. 0,05 ha).
Im Bereich des Gutshofes sind bereits großflächig Versiegelungen vorhanden. Diese wurden aus der Vermessung bzw. mit Hilfe des Zeichenprogrammes AutoCAD aus einem aktuellen Luftbild ermittelt. Insgesamt sind ca. 0,62 ha Fläche bereits versiegelt/befestigt. Diese vorhandenen Versiegelungen werden für die Ausgleichsermittlung von der maximal möglichen Versiegelung im Plangebiet abgezogen.
Näherungsweise wird für die Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung ein Ausgleich von ((0,26 ha + 3,63 ha) x 0,3) + ((0,99 ha + 0,17 ha + 0,12 ha + 1,20 ha + 0,05 ha - 0,62 ha) x 0,5) = ca. 2,12 ha notwendig.
Der Ausgleich wird teilweise über die Maßnahmenfläche (ca. 0,52 ha) sowie die Grundfläche eines neu herzustellenden Knicks (ca. 0,10 ha) im Plangebiet erbracht. Zusätzlich wird Ausgleich über ein Ökokonto erbracht (ca. 1,50 ha).
Eine konkrete Ausgleichsbilanzierung sowie die Darstellung der Ausgleichsflächen erfolgt im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 20. Aufgrund der konkreteren Flächenfestsetzungen kann es im Rahmen des Bebauungsplanes zu einem abweichenden Ausgleichserfordernis kommen.
Schutzgut Landschaftsbild
Insbesondere durch die Herstellung des Wohnmobilstellplatzes auf einer von der Straße aus bislang offen einsehbaren Ackerfläche wird es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes im Südwesten des Ostseebades Damp kommen. Daher sind im Plangebiet umfangreiche Neupflanzungen vorgesehen.
Der Wohnmobilstellplatz soll künftig einen Parkcharakter aufweisen und sich möglichst naturnah in das Landschaftsbild mit seinen eingestreuten Waldflächen einfügen. Um eine parkähnliche Struktur zu schaffen, ist es vorgesehen eine Mischung aus schnell und langsam wüchsigen Bäumen zu pflanzen. Dadurch kann kurz- bis mittelfristig bereits eine Eingrünung erfolgen, die auch nachhaltig gesichert ist. In den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes werden zur Eingrünung zusätzlich dichte, lineare Gehölzstrukturen gepflanzt, um die Einsehbarkeit zu mindern.
Als südwestliche Begrenzung des Plangebietes ist eine Knickneuanlage geplant. Der Knick begrenzt das nicht überplante Grünland zur neu anzulegenden Streuobstwiese und zur geplanten Maßnahmenfläche. Letztere soll als halboffene Landschaft entwickelt werden und wird ebenfalls der Eingrünung des Plangebietes dienen.
Südlich anschließend an den Gutshof und die neu herzustellenden Ferienwohnungen wird zur Eingrünung im Bereich des bisher landwirtschaftlich genutzten Grünlandes eine Streuobstwiese mit alten Obstsorten geschaffen und dauerhaft erhalten.