Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kosel für den Bereich "Neubaugebiet Schmiederedder"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vor-gaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP 2021)

Die Gemeinde Kosel liegt gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung sowie in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.

Regionalplan für den Planungsraum III

Kreisfreie Städte Kiel u. Neumünster, Kreise Plön u. Rendsburg-Eckernförde - 2000

Die Gemeinde Kosel befindet sich im nördlichen Randgebiet des Planungsraumes III, nordwestlich des Mittelzentrums Eckernförde und nördlich der Bundesstraße zwischen Eckernförde und Schleswig. Der Regionalplan trifft für den Geltungsbereich im ländlichen Raum keine weiteren Aussagen. An der östlichen Grenze des Plangebietes schließt sich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, welches sich entlang der Nordseite der Alten Landstraße bis nach Eckernförde ausdehnt.

In der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II (Windenergie an Land) (2020) sind in der näheren Umgebung des Plangebietes keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung dargestellt.

Im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2023) finden sich für den Planbereich zusätzlich die Darstellung als Kernbereich für Erholung.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III

Kreisfreie Städte Kiel u. Neumünster, Kreise Plön u. Rendsburg-Eckernförde - 2000

In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) finden sich für das unmittelbare Plangebiet keine Darstellungen. Weiter südlich sind um den Bültsee Darstellungen als FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet und Gebiet mit besonderer Bedeutung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Schwerpunktbereich) vorhanden.

Nach Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes liegt das Plangebiet in einer historischen Kulturlandschaft (Knicklandschaft) sowie am Rande (außerhalb) des Landschaftsschutzgebietes 'Hüttener Vorland'.

In Karte 3 findet sich für die Bereiche südlich und östlich des Plangebietes die Darstellung für das Vorhandensein oberflächennaher Rohstoffe.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Kosel

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Kosel stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die geplanten Festsetzungen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 18 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht eine Ausweisung als Wohngebiet vor. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Landschaftsplan der Gemeinde Kosel

Der Landschaftsplan stellt das Planungsgebiet überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche dar, welche vereinzelt durch Knicks gegliedert oder gerahmt werden. Die Flächen sind teilweise als mögliche Bauflächen gekennzeichnet. Die Ausweisung als Wohnbaugebiet stellt danach teilweise eine Abweichung von den Aussagen des Landschaftsplanes war. Die Entwicklungsziele der Gemeinde haben sich durch die veränderten Bedürfnisse geändert, so dass die jetzt vorgelegten Planungsabsichten zum Zeitpunkt der Landschaftsplanaufstellung noch nicht bekannt waren. Der relativ geringe Umfang der Abweichungen stellt die grundsätzlichen Zielsetzungen des Landschaftsplanes für diesen Gemeindeteil jedoch nicht in Frage.

Der Landschaftsplan gibt für den direkten Geltungsbereich darüber hinaus keine bei der Bauleitplanung zu beachtende Hinweise.

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großflächigen Naturpark Schlei (§ 27 BNatSchG). Weitere Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind im Plangebiet und unmittelbar angrenzend nicht vorzufinden. Ca. 120 m südlich des geplanten Baugebietes erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet „Hüttener Vorland“ (Verordnung vom 08.06.2000). Konkrete Einschränkungen ergeben sich hierdurch für Planung nicht, dennoch ist auf den Schutz des Landschaftsbildes zu achten.

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind ebenso wenig wie Waldflächen betroffen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt südlich in einer Entfernung von 590 m (FFH-Gebiet 1524-391 Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen). Das FFH-Gebiet umfasst an dieser Stelle den Bültsee sowie angrenzende Flächen, die sich überwiegend als nährstoffarme und naturnahe Biotope darstellen. Von den Planungen sind im Wesentlichen die Wirkfaktoren Bodenversiegelung, Verschiebungen im Wasserhaushalt sowie geringfügige Veränderungen des Kleinklimas zu erwarten. Aufgrund der Entfernung zum Bültsee sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, die eine Verschlechterung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zur Folge hätte. Vertiefende Betrachtungen sind an dieser Stelle nicht notwendig.

Die Knicks im Plangebiet sind als geschützte Biotope gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG zu bewerten. Weitere geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen nicht vor.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

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