1. Änderung der Satzung über die Festsetzung des im Zusammenhang bebauten Dorfgebietes "Grödersby"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grödersby hat in ihrer Sitzung am 01.09.2026 beschlossen, die 1. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Grödersby“ aufzustellen.
Planungsziel ist die einschränkende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung für die mit der Satzung einbezogenen Flächen aufzuheben, um die Entwicklung eines gemischt genutzten Dorfgebiets zu ermöglich.
Die Planung umfasst den gesamten Geltungsbereich der Ursprungssatzung.
Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt; eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
k.A.
Ansprechperson
Fachliche Rückfragen:
Jana Schulz Bauverwaltung Kappeln
Datenschutzbeauftragter:
Alexander Schäfer
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