Planungsdokumente: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schloß Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg"

Textliche Festsetzungen

Satzung der Gemeinde Brodersby, Kreis Redsburg-Eckernförde, über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 'Schönhagen Schloss, zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg'

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom …………….. folgende Satzung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Brodersby 'Schönhagen Schloss, zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg' bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.

Der Text (Teil B) wird wie folgt ergänzt:

1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

1.3 Auf der Grundlage von § 1 Abs. 6 BauNVO sind in den Allgemeinen Wohngebieten (Teilbereiche A bis D) die gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Alle sonstigen Festsetzungen gelten unverändert weiter.

Brodersby, __.__.____ _________________________________

Bürgermeister