Satzung der Gemeinde Brodersby, Kreis Redsburg-Eckernförde, über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 'Schönhagen Schloss, zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg'
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom …………….. folgende Satzung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Brodersby 'Schönhagen Schloss, zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg' bestehend aus dem Text (Teil B) erlassen.