Planungsdokumente: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 "Gut Damp" der Gemeinde Damp

Begründung

BEGRÜNDUNG

zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Damp, Kreis Rendsburg-Eckernförde, für den Bereich 'Wirtschaftshof Gut Damp'

1. Anlass und Auswirkung der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp wurde am 19.12.2020 rechtskräftig. Er beinhaltet die touristische Entwicklung im Bereich des Wirtschaftshofes des Gutes Damp.

Die Begründung der Ursprungsfassung behält vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend hiervon nicht abgewichen wird.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 betrifft folgende Bereiche und Inhalte:

Der Umbau des Kleinen KuhHauses ist abgeschlossen und die Ferienwohnungen sind in Betrieb. Auch die Sanierungsarbeiten am Großen KuhHaus sind abgeschlossen. Das hierin befindliche Restaurant ist ebenfalls in Betrieb. Im Rahmen der konkreten weiteren Vorhabenplanung für den Gesamtbereich des ehem. Wirtschaftshofes wurde deutlich, dass v.a. für die Veranstaltungsräume in den Baufelder 3 und 4 (großes KuhHaus und ehem. Gerstenscheune) zusätzliche Stellplätze benötigt werden. Diese sind gem. der textlichen Festsetzung 1.1 Nr. 2 überall innerhalb des Sondergebietes zulässig. In der Planzeichnung sind drei Bereiche als Flächen für Stellplätze festgesetzt. Hiermit wollte die Gemeinde verdeutlichen, dass in diesen Bereichen nur Stellplätze zulässig sein sollen. Damit war jedoch kein Ausschluss von Stellplätzen in anderen Bereichen des Sondergebietes verbunden. Die Festsetzung der Flächen für Stellplätze erfolgte auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes und umfasste 56 Stellplätze.

Die Genehmigungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde sieht durch die Festsetzung der Flächen für Stellplätze in der Planzeichnung ein Ausschlusskriterium für Stellplätze an anderer Stelle innerhalb des Sondergebietes. Insofern ist die Gemeinde Damp gehalten, den Bebauungsplan Nr. 18 zu ändern, um ihren ursprünglichen Planungswillen klarzustellen.

Daher sollen die bisherigen Festsetzungen der Flächen für Stellplätze aus der Planzeichnung gestrichen werden, damit Stellplätze im gesamten Sondergebiet zulässig sind. Die Steuerung der konkreten Anzahl und der Lage der Stellplätze erfolgt über den Vorhaben- und Erschließungsplan. Damit kann die Gemeinde auch zukünftig die Stellplatznutzung im Plangebiet steuern. Dies ist aus Sicht der Gemeinde auch deshalb ausreichend, weil der gesamte Wirtschaftshof bereits seit Jahrhunderten mit Feldsteinen gepflastert ist. In vielen Bereich hat sich auf den Feldsteinen eine Rasenfläche gebildet, so das der optische Eindruck vor Ort teilweise eher parkartig ist. Viele der nachzuweisenden Stellplätze (v.a. im Zusammenhang mit den Veranstaltungsräumen) werden eher sporadisch genutzt, so dass an dem optischen Zustand der Flächen im Bereich des Wirtschaftshofes keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten sind. Der aktuelle Vorhaben- und Erschließungsplan weist diesbezüglich 139 Stellplätze im Bereich des Wirtschaftshofes aus.

Aus Sicht der Gemeinde ist die beabsichtigte Änderung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Planzeichnung (Teil A) des B-Plan Nr. 18 (ohne Maßstab)

2. Bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18

Für das Plangebiet sind im Wesentlichen Festsetzungen bzgl. der Art der baulichen Nutzung, des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Baugrenzen im Bebauungsplan enthalten. Weiterhin sind private Verkehrsflächen, Flächen für Stellplätze sowie Grünflächen festgesetzt. Von diesen Festsetzungen sollen lediglich der Flächen für Stellplätze gestrichen werden.

Im Text (Teil B) sind umfangreiche und detaillierte Festsetzungen v.a. zu Art und Maß der baulichen Nutzung, naturschutzrechtliche Festsetzungen sowie örtliche Bauvorschriften enthalten. Diese Festsetzungen werden nicht geändert.