12.3.1 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgte verbal argumentativ. Als Beurteilungsgrundlage für die Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation und der Auswirkungen wurden verschiedene Unterlagen und Fachgutachten herangezogen:
§ Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel
§ Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 3.4 Stemwarde der Gemeinde Barsbüttel
- Bericht zum Aufschluss und zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse, Ingenieurbüro für Erd- und Grundbau Holger Cords, Dezember 2004
- Lärmtechnische Untersuchung, M+O Immissionsschutz, Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, Dezember 2011
- Immissionsprognose für den Bereich des B-Plangebiets Nr. 3.4, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Dezember 2005
- Immissionsschutz-Stellungnahme, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Juli 2012
Für die Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch wurden die Ergebnisse der Lärmtechnischen Untersuchung herangezogen. Grundlage für die Beurteilung der Geräuschimmissionen bilden die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Hinsichtlich des Verkehrslärms wurden außerdem die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als Obergrenze herangezogen. Eine ausführliche Darstellung der Methodik ist in der Lärmtechnischen Untersuchung enthalten. Zur Bewertung der Auswirkungen der Geruchsimmissionen, die von den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben (Viehhaltung) ausgehen, wurde zunächst auf der Grundlage der ?alten? Geruchsimmissionsrichtlinie[4] eine Immissionsprognose erarbeitet. Die Überarbeitung der Beurteilung der Immissionssituation nach der aktuellen GIRL 2008 erfolgte in Verbindung mit dem Erlass des MLUR und des Innenministeriums vom 4.9.2009.
Für die Aussagen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Belange gemäß BNatSchG wurden anhand der Habitatausstattung und ?eignung, der Auswertung der Literatur und einer Datenrecherche das (potenzielle) Vorkommen streng und besonders geschützter Arten gemäß BNatSchG abgeschätzt und Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG abgeprüft. Die Beurteilung möglicher Zugriffsverbote orientiert sich maßgeblich an den ?Hinweisen zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung? des LBV-SH (2013). Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgte entsprechend des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht. Für die Beurteilung des Knickbestandes sind die seit dem 1. Juli 2013 aktuell in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen angewandt, wonach ausdrücklich der Umgang mit Knicks im Innenbereich und in Bauleitplänen behandelt wird. Demgemäß sind die verbleibenden Beeinträchtigungen infolge der Wohngebietsausweisung und der Umwidmung des Knicks in eine künftige private Grünfläche ausgleichspflichtig.
Für die Beurteilung des Schutzgutes Boden und Wasser liegen Baugrunduntersuchungen sowie hydraulische Vorberechnungen vor.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen bestanden nicht.