Planungsdokumente: Gemeinde Wallen - Innenbereichssatzung (nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB)

Begründung

2.5 Siedlungsentwicklung

Das gesamte Gemeindegebiet von Wallen umfasst 1,86 km². Der größte Teil hiervon ist von Vegetation bedeckt (1,67 km²). Mit Stand vom 31.12.2018 lebten 32 Personen in der Gemeinde. Die meisten sind zwischen 50-64 Jahre alt. Gemittelt über die Jahre ergibt sich jedoch ein neutraler Saldo. Es existieren 17 Wohngebäude mit 19 Wohneinheiten.

3. Klarstellungssatzung

Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellungen festgelegt und sind Bestandteil der Satzung.

Das Satzungsgebiet nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB befindet sich entlang der Dorfstraße und stellt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dar. Der durch die Klarstellungssatzung definierte Bereich umfasst 15 von 17 Wohngebäuden. Es kann hier vom Ortskern gesprochen werden (Quelle: Statistisches Landesamt für Hamburg und Schleswig-Holstein Stand: 20.01.2020). Hinsichtlich einzelner nach § 34 (2) BauGB bebaubarer Flächen gibt es ein Abgrenzungserfordernis im Hinblick auf den Außenbereich.

Im nördlichen Bereich grenzt das Satzungsgebiet an die Niederung der Wallener Au, im östlichen Bereich an die Pahlener Straße (K 47) sowie im westlichen und südlichen Teil an landwirtschaftliche Nutzflächen.

In die Tiefe, parallel zur Erschließungsstraße wurde überwiegend eine grundstücksbezogene Abgrenzung vorgenommen. Dies dient auch der Abgrenzung des bebauten Innenbereichs.

Des Weiteren befinden sich außerhalb des zu definierenden Innenbereiches nur vereinzelte Gebäude, die einen zu großen Abstand aufweisen und mithin im Außenbereich liegen. Die Erschließung ist über die Dorfstraße gesichert.

Maßgeblich für die Zulässigkeit im Innenbereich ist, dass mögliche künftige Bauvorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Momentan existieren zehn Baulücken im Satzungsbereich. Bis auf eine werden die Flächen durch die Eigentümer und Eigentümerinnen für eigene Familienangehörige vorbehalten. Die Gemeinde kann dementsprechend derzeit keine Nachverdichtung im Innenbereich vornehmen.

4. Einbeziehungssatzung