1. Bebauungsplanänderungen
Für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 gelten ausschließlich die folgenden textlichen Festsetzungen.
Für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.13 gelten ausschließlich die folgenden textlichen Festsetzungen.
Das Sondergebiet "Forschung und Entwicklung" dient vorwiegend der Forschung und Entwicklung neuer Technologien, Methoden und Prozessen. Allgemein zulässig sind Forschungs-, Labor-, Tagungs- und Wissenschaftseinrichtungen einschließlich der erforderlichen Büros, Werkstätten, Lager und Nebenanlagen.