Bebauungsplan Nr. 39 - 4. Änderung für die westliche Innenstadt
Reinfeld
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitMit der Beschlussfassung ist die Planung abgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen ist noch in Ausnahmefällen möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Reinfeld - Holstein
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat am 25.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 zu ändern mit dem Ziel, in den Mischgebieten rund um den Rathausvorplatz bisher in den Erdgeschossen ausgeschlossene Wohnnutzungen zulassen zu wollen. Es handelt sich um eine textliche Änderung, weshalb der Geltungsbereich dieser Änderung den gesamten ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 "Westliche Innenstadt" umfasst. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren durchgeführt ohne Umweltprüfung.
Ansprechpartner für Bürger
Sigrid Bäumker, Telefon 04533-200145 oder Stephan Kruse, Telefon 04533-200143
Aktuelle MitteilungenAktuelles
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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
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Textliche Festsetzungen
Es handelt sich um eine textliche Änderung, weshalb es keine Planzeichnung gibt.