Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel"
Schwentinental
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitMit der Beschlussfassung ist die Planung abgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen ist noch in Ausnahmefällen möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Schwentinental
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Ein privater Träger plant die Errichtung eines sogenannten "Quartierszentrums" im Bereich der Schreiberkoppel. Es sollen Pflegewohnungen, ein Kindergarten, eine Tagespflegeeinrichtung, therapeutische Praxen, ein Quartierstreff sowie weitere zugehörige Nutzungen entstehen. Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 74 - "Quartierszentrum Schreiberkoppel" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Ansprechpartner für Bürger
Stadt Schwentinental
Herr Schröter: 04307/811-257
Amt für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt
Theodor-Storm-Platz 1
24223 Schwentinental
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