Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Marne für das Gebiet, das begrenzt wird "im Norden durch die Stadtgrenze nach Helse, im Osten durch die Meldorfer Str. (B5), im Süden durch die angrenzende Bebauung
Marne
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Amt Marne-NordseePlanungsanlass
Für das Gebiet, das begrenzt wird „im Norden durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Helse, im Osten durch die Meldorfer Straße (B5), im Süden durch die angrenzende Bebauung in der Meldorfer Straße (B5) und im Westen durch das Heseler Fleet (Vorfluter 0406 des Sielverbandes Helse)“ wird der Bebauungsplan Nr. 41 aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung eines Gewerbegebietes
Ansprechperson
Frau Gudrun Jörs, Tel. 04851 / 9596-48, E-Mail gudrun.joers@amt-marne-nordsee.de