Gebietscharakterisierung
Das im Jahr 2010 festgesetzte Natura 2000-Gebiet 'Vogelfreistätte Lebrader Teich' (FFH DE 1728-305) umfasst eine Größe von 144 ha. Das Gebiet liegt zwischen Lebrade und Selent. Es besteht aus dem Naturschutzgebiet 'Vogelfreistätte Lebrader Teich'.
Für das FFH-Gebiet existiert ein Managementplan 'Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1728-305 "NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich" und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“, Teilgebiet „NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich“'. In dem Gebietssteckbrief des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume wird das Gebiet wie folgt beschrieben:
"Der Lebrader Teich ist ein Fischteich mit internationaler Bedeutung für ziehende Wasservögel, vor allem als Mauserplatz für Schnatterenten und ist bereits seit 1938 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Der Teich ist von Natur aus nährstoffreich (3150). Seine Ufer werden gesäumt von breiten Röhrichtgürteln und Weidengebüschen. Weiterhin sind größere Flächen als Übergangsmoore (7140) mit seltener Vegetation ausgebildet. Unter den vorkommenden Tierarten ist die Rotbauchunke besonders hervorzuheben. Des Weiteren ist der Moorfrosch im Gebiet vertreten.
Das Gebiet repräsentiert den Biotoptyp „Übergangs- / Schwingrasenmoore“ für das östliche Schleswig-Holstein in hervorragender Weise. Des Weiteren bestimmt die Bedeutung als Lebensraum für Amphibien und Wasservögel die Schutzwürdigkeit des Gebietes.
Das übergreifende Schutzziel für dieses Gebiet ist die Erhaltung der seltenen Moorlebensräume sowie die Erhaltung des Gewässers mit den daran angepassten Pflanzen- und Tierarten."
Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Gemäß der 'Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1728-305 „NSG Vogelfreistätte Lebrader Teiche“', Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016, sind im genannten FFH die folgenden Arten und Lebensraumtypen von besonderer Bedeutung:
- Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“
- Übergangs-und Schwingrasenmoore
- Moorwälder
- Rotbauchunke (Bombina bombina)
Wirkfaktoren
Das Vorhaben und die relevanten Wirkfaktoren werden im Umweltbericht in den Kapiteln 5.2.1 - 5.2.3 sowie 5.4 beschrieben.
Relevante Wirkfaktoren auf das FFH-Gebiet ergeben sich aus den genannten Wirkfaktoren der Seite des BfN:
Wirkfaktor | Auswirkungen durch das Vorhaben |
Direkter Flächenentzug | Nein |
Veränderung der Habitatstruktur | Nein |
Veränderung abiotischer Faktoren | Nein |
Barriere- oder Fallwirkung/ Individuenverlust | Nein |
Nichtstoffliche Einwirkungen | Ja |
Stoffliche Einwirkungen | Nein |
Strahlung | Nein |
Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen | Nein |
Sonstiges | Nein |
Als Wirkfaktoren sind im vorliegenden Fall die „Nichtstofflichen Einwirkungen“ zu betrachten. Diese gliedern sich in folgende Punkte auf:
Wirkfaktor „Nichtstoffliche Einwirkungen“
Akustische Reize | Ja |
Optische Reizauslöser/Bewegung (ohne Licht) | Ja |
Licht | Nein |
Erschütterung/Vibration | Nein |
Mechanische Einwirkung (Wellenschlag/ Tritt) | Nein |
Mögliche Einwirkungen auf das FFH-Gebiet sind demnach insbesondere visuelle und akustische Störungen.
Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Die Feuerwehr sowie die zukünftigen Wohngrundstücke nehmen keine Flächen des FFH-Gebietes und somit auch die Lebensraumtypen nicht in Anspruch. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass die in der Gebietscharakterisierung genannten Lebensraumtypen durch die Planung und Errichtung der Vorhaben durch z. B. Stoffausträge oder Strahlung nicht beeinträchtigt werden. Da die Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nicht gefährdet werden, bleibt nun zu prüfen, ob sich durch die vom Plangebiet ausgehenden akustischen und visuellen Störungen Beeinträchtigungen für die vorkommenden Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ergeben. Eine Prüfung der im Plangebiet vorkommenden Vogel- und Fledermausarten sowie der Haselmaus erfolgte bereits in Kapitel 5.2.2, bzw. wird näher im nachfolgenden Bebauungsplan geprüft.
Gemäß Maßnahmenplan kommen im Plangebiet gem. Standart-Datenbogen (2017) die folgenden Arten vor:
Rotbauchunke (Bombina Bombina)
Moorfrosch (Rana arvalis)
Im Maßnahmenplan sind weitere im Artkataster genannte Anhang II- und IV-Arten aufgeführt:
Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis)
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
Rotbauchunke (Bombina bombina) (gem. Maßnahmenplan nicht mehr vorkommend)
In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes wird zu der Rotbauchunke Folgendes aufgeführt:
"Erhaltung
- eines Mosaiks verschiedener Stillgewässertypen in enger räumlicher Nachbarschaft,
- von flachen und stark besonnten Reproduktionsgewässern ohne Fischbesatz in Wald-und Offenlandbereichen,
- und Sicherung einer hohen Wasserqualität in den Reproduktionsgewässern,
- von Nahrungshabitaten, insbesondere Feuchtbrachen und Stillgewässer fortgeschrittener Sukzessionsstadien,
- von geeigneten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer, insbesondere strukturreiche Gehölzlebensräume, Lesesteinhaufen u. ä.,
- geeigneter Sommerlebensräume wie extensiv genutztem Grünland, Brachflächen, Gehölzen u. ä.,
- von durchgängigen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen,
- bestehender Populationen."
Zum Lebensraum der Rotbauchunke wird auf der Seite des BfN aufgeführt, dass die Auen der Tieflandflüsse mit ihrem vielfältigen Angebot an Stillgewässern und die Flachwasserzonen der Tieflandseen die bevorzugten Lebensräume der Rotbauchunke sind. "Als Larvalgewässer werden gut besonnte, fischfreie und pflanzenreiche Stillgewässer besonders gerne angenommen."
Die Errichtung der Feuerwehr und der Wohnhäuser beeinträchtigt die Laichgewässer und die Landlebensräume im FFH-Gebiet nicht.
Rotbauchunken sind laut der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) relativ unempfindlich gegen akustische und visuelle Störungen, sofern sie nicht direkt in der unmittelbaren Umgebung stattfinden. Störungen durch die Feuerwehr und die zukünftigen Wohnhäuser, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Rotbauchunke führen, können aufgrund der Distanz zu den Habitaten ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen der Rotbauchunke selbst im Plangebiet ist unwahrscheinlich. Zudem bildet die 'L 53' eine Barriere, da es sich um eine frequentierte Straße handelt. Mit einer Beeinträchtigung der Population der Rotbauchunke im FFH-Gebiet ist nicht zu rechnen.
Moorfrosch (Rana arvalis)
Der Moorfrosch ist eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und wird im Standart-Datenbogen des FFH-Gebietes ebenfalls als vorkommende Art beschrieben.
Gemäß der Seite des BfN ähnelt der Moorfrosch auf dem ersten Blick dem weit verbreiteten Grasfrosch. „Beide Geschlechter sind erdfarben, seltener rötlich oder gelblich, mit dunkleren Flecken und einer scharf begrenzten hellen Rückenlinie. Insgesamt ist die Zeichnung sehr variabel. Eindeutig erkennbar sind die Männchen aber während der Paarungszeit - ihre Oberseite und Kehle nimmt dann meist eine blaue oder violette Färbung an. Unverwechselbar ist dann auch ihr Ruf, der gurgelnd und glucksend vorgetragen wird. Der Moorfrosch bevorzugt Gebiete mit hohem Grundwasserstand oder staunasse Flächen. Sein Lebensraum sind die Nass- und Feuchtwiesen, Zwischen- und Niedermoore sowie Erlen- und Birkenbrüche. Durch den fortschreitenden Verlust dieser Feuchtgebiete ist der Moorfrosch inzwischen vor allem im westlichen Mitteleuropa selten geworden und wird in Deutschland auf der Roten Liste geführt.“
Aufgrund der räumlichen Distanz des Plangebietes zu den Habitaten des Moorfrosches, kann eine Beeinträchtigung dieser Art ausgeschlossen werden.
Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis)
Die Seite des BfN führt zu der Grünen Mosaikjungfer Folgendes aus:
"Die Grüne Mosaikjungfer hat in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet eine enge Bindung an die Krebsschere, die als Ort der Eiablage dient und deren Bestände Lebensraum der Larven sind. Nur ausnahmsweise wurde die Eiablage an anderen Pflanzen wie Rohrkolben oder Igelkolben beobachtet.
Die Art findet sich in stehenden bis langsam durchströmten Gewässern mit größeren, zumeist dichten Krebsscherenbeständen wie Altarmen in Flussniederungen, windgeschützten flachen Seebuchten und Flachseen, Weihern, Biberstauseen, Teichen, Tümpeln, Torfstichen, Moorkolken. Daneben besiedelt sie z. B. in Flussmarschen auch Gräben innerhalb von Grünland, das mit einer geringen Beweidungsdichte oder einer lediglich ein- bis zweischürigen Mahd bewirtschaftet wird." (vgl. https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/libellen/gruene-mosaikjungfer-aeshna-viridis/oekologie-lebenszyklus.html?no_cache=1)
Da die Grüne Mosaikjungfer sehr stark an das Vorkommen der Krebsschere (Stratiotes aloides) gebunden ist, "ist die Gefährdung der Libellenart eng verknüpft mit der Entwicklung der Bestände dieser Pflanzenart." (Vgl. https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/libellen/gruene-mosaikjungfer-aeshna-viridis/lokale-population-gefaehrdung.html?no_cache=1)
Aufgrund der räumlichen Distanz des Plangebietes zu den Habitaten der Grünen Mosaikjungfer und der Tatsache des Fehlens von Gewässern im Plangebiet, kann eine Beeinträchtigung dieser Art durch die Planung ausgeschlossen werden.
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)
"Die Bestände der Großen Moosjungfer unterliegen hohen Schwankungen. Gleichzeitig besiedelt die Art meist Gewässer geringer Größe, diese beträgt oft nur einige dutzend m² oder weniger. Kommt es in für die Art günstigen Jahren zu einer hohen Individuenzahl, so kann sich die Art äußerst wanderfreudig zeigen. Ein vermutlich hoher Anteil der Tiere verlässt dann das Fortpflanzungsgewässer nach dem Schlupf nicht nur vorübergehend, sondern „schwärmt“ aus in die weitere Umgebung, Fachleute sprechen von einem sogenannten „Dispersionsverhalten“. So wurden Imagines (Geschlechtsstadium) der Art noch in mehr als 20 km - in Einzelfällen sogar bis zu 120 km Entfernung - vom nächsten bekannten Fortpflanzungsgewässer beobachtet.
Neben der Konkurrenzvermeidung bei einer hohen Individuendichte dürfte dieses Verhalten vor allem der Erschließung neuer Gewässer dienen. Denn die Art bevorzugt weder Gewässer mit zu lockeren, noch mit zu dichten Pflanzenbeständen - sie besiedelt Gewässer mit mittlerem Pflanzenbewuchs. Bei fortschreitender Verlandung muss die Art also in der Lage sein, auszuweichen und mitunter weit entfernte Gewässer erreichen zu können. Ihr ausgeprägtes Wanderverhalten ermöglicht so der Großen Moosjungfer neu entstandene, geeignete Gewässer rasch zu besiedeln." (Vgl. https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/libellen/grosse-moosjungfer-leucorrhinia-pectoralis.html)
Gemäß der Seite des BfN sind die Gefährdungsursachen für die Große Moosjungfer neben "der Verlandung ihrer Fortpflanzungsgewässer infolge von Nährstoffeinträgen vor allem auch Veränderungen des Wasserhaushaltes sowie Fischbesatz." (vgl. https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/libellen/grosse-moosjungfer-leucorrhinia-pectoralis/lokale-population-gefaehrdung.html?no_cache=1)
Gem. BfN ist diese Art nicht oder nur sehr wenig empfindlich gegenüber nicht stofflichen Einträgen. Außerdem befinden sich im Plangebiet keine Gewässer. Eine Beeinträchtigung dieser Art durch die Planung kann daher ausgeschlossen werden.
Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)
Der Kleine Wasserfrosch bevorzugt gem. der Seite des BfN "zur Fortpflanzung kleine bis mittelgroße, üppig bewachsene, möglichst nährstoffarme Stillgewässer, die sich sowohl im Offenland als auch im Wald befinden können. Im Vergleich zu seinen nächsten Verwandten, Teich- und Seefrosch, von denen er nur schwer zu unterscheiden ist, weist er keine so enge Bindung an Gewässer auf. So ist er vor allem außerhalb der Paarungszeit regelmäßig in größerer Entfernung vom Wasser anzutreffen und meidet auch die Wälder nicht.
Im Gegensatz zu vielen anderen Amphibien, die nur in den Abendstunden oder nachts ihre Paarungsrufe ertönen lassen, ist das lautstarke Konzert des Kleinen Wasserfrosches, ebenso wie bei den beiden anderen „Grünfroscharten“ auch, am Tage zu vernehmen. In Deutschland gilt der Kleine Wasserfrosch als gefährdet, da er vom Menschen stärker überformte Lebensräume meidet." (vgl. https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/amphibien/kleiner-wasserfrosch-rana-lessonae.html)
Da die Planung die Lebensräume der Art nicht beeinträchtigt und es im Plangebiet selbst keine Gewässer gibt, es zudem in einer räumlichen Distanz zu den Habitaten der Kleinen Wasserfrösche liegt, kann eine Beeinträchtigung der Art ausgeschlossen werden.
Vogelarten
Auf dem Standart-Datenbogen sind 15 Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) Vogelschutz Richtlinie aufgeführt. Zu den im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie stehenden Arten gehören (B=Brutvogel, R=Rastvogel):
Eisvogel (Alcedo atthis) B
Rohrdommel (Botaurus stellaris) B
Rohrweihe (Circus aeruginosus) B
Kranich (Grus grus) B/R
Neuntöter (Lanius collurio) (B)
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) (B)
"Nach dem SPA-Bericht (AGB SH 2015) haben sich der Erhaltungszustand von Schwarzhalstaucher (von B auf C), Knäkente (B auf C), Rohrweihe (B auf C), Kranich (B auf C) und Tüpfelsumpfhuhn (B auf C) verschlechtert. Für den Kiebitz und die Sturmmöwe wird im SPA-Bericht 2015 der Erhaltungszustand als ungünstig („C“) angegeben."
Weitere 52 Arten aus dem Artkataster und Vogelmonitoring wurden zusätzlich aufgenommen. Zu den im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie stehenden Arten gehören (in Klammern stehender Status = kein direkter Nachweis, aber Vorkommen wahrscheinlich):
Silberreiher (Ardea alba) (R)
Weißwangengans (Branta leucopsis) (R)
Alpenstrandläufer (Calidris alpina) R
Singschwan (Cygnus cygnus) (R)
Seeadler (Haliaeetus albicilla) (R)
Zwergmöwe (Larus minutus) R
Blaukehlchen (Luscinia svecica) B
Kampfläufer (Philomachus pugnax) R
Ohrentaucher (Podiceps auritus) R
Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) B
Bruchwasserläufer (Tringa glareola) R
"Das FFH-Gebiet wird insgesamt als Teich mit internationaler Bedeutung als Brut-, Mauser- und Rastgebiet vor allem für Wasservögel beschrieben. Besonders bedeutend sind hier die Mauservorkommen von Schnatterenten (Anas strepera). Regional bedeutsam ist der Lebrader Teich vor allem als Brutgebiet für Rothalstaucher (Podiceps grisegena) und Sprosser (Luscinia lusci-nia) (AGB SH 2015).
Brutvögel
Von den im Standarddatenbogen genannten Vogelarten konnten am Lebrader Teich in den letzten 5 Jahren Bruten von Löffelente (Anas clypeata), Knäkente (Anas querquedula), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Kranich (Grus grus) nachgewiesen werden (LLUR 2017; AGB SH 2015). Zusätzlich fanden sich am Lebrader Teich zuletzt bedeutende Brutnachweise von Schilf- (Acrocephalus schoenobaenus) und Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), Flussregenpfeifer (Charadrius dubius), Austernfischer (Haematopus ostralegus), Kolbenente (Netta rufina), Brandgans (Tadorna tadorna), Hauben- (Podiceps cristatus), Rothals- (Podiceps grisegena) und Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis), Wasserralle (Rallus aquaticus), Schlag- (Locustella fluviatilis), Rohr- (Locustella luscinioides) und Feldschwirl (Locustella naevia), Sprosser (Luscinia luscinia), Blau-kehlchen (Luscinia svecica), Beutelmeise (Remiz pendulinus) und Kuckuck (Cuculus canorus). Auf dem extra ausgebrachten Brutfloß brüten Flussseeschwalben (Sterna hirundo) erfolgreich (MBS 2017). Die Inseln im Teich wurden ehemals von Lach- (Larus ridibundus), Sturm- (Larus canus) und Silbermöwe (Larus argentatus), aber auch Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) als Brutplätze genutzt. Brutplätze der Waldschnepfe (Scolopax rusticola) werden im Lebrader Moor vermutet (KOOP PERS. 2017).
Mauser- und Rastvögel
Da das FFH-Gebiet Lebrader Teich als Teilgebiet des EU-Vogelschutzgebietes „Teiche zwischen Selent und Plön“ eine besondere Bedeutung als Mausergewässer hat, finden sich hier bedeutende Anzahlen vor allem von Schnatter- (Anas strepera) und Reiherente (Aythya fuligula), aber auch Blässralle (Fulica atra), Graugans (Anser anser) und Tafelente (Aythya ferina) (AGB SH 2015). Durch die winterliche Trockenlegung fallen die sonst im Vogelschutzgebiet genutzten Überwinterungsplätze für große Zahlen an Singschwan (Cygnus cygnus), Blässgans (Anser albifrons) und Weißwangengans (Branta leucopsis) weg." (Vgl. Maßnahmenplan S. 18/19)
Das FFH-Gebiet sowie das EU-Vogelschutzgebiet werden vollständig erhalten. Somit werden auch die Brutgebiete vollständig erhalten. Es könnte jedoch sein, dass einzelne Arten das Plangebiet als Rast- bzw. Nahrungsstätte nutzen. Da es sich allerdings gem. Landschaftsrahmenplan um ein bedeutend größeres Nahrungsgebiet handelt, ist davon auszugehen, dass die Nutzung der verhältnismäßig geringen Flächengröße keine negativen Auswirkungen auf das Vorkommen der Vogelarten hat (vgl. Abb. 17 braune Rasterfläche).
Abb. 17: Auszug aus dem Landschaftsrahmenplan, Karte 1, mit roter Umrandung des Plangebietes
Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte
Eine Relevanz anderer Pläne und Projekte besteht, wenn sie gemeinsam mit diesem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Schutzgebietes auslösen können.
Es sind derzeit keine anderen Projekte oder Pläne geplant, die auf das FFH-Gebiet wirken könnten.