2.4. Kinderfreundlichkeit in der Bauleitplanung
Die 2. Änderung führt zu keiner Änderung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. Die Aussagen des Bebauungsplanes Nr. 74 und der 1. bzw. 3. Änderung gelten daher unverändert fort.
Die 2. Änderung führt zu keiner Änderung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. Die Aussagen des Bebauungsplanes Nr. 74 und der 1. bzw. 3. Änderung gelten daher unverändert fort.
In diesem Punkt werden die Emissionen untersucht, die aufgrund dieser Planung zusätzlich verursacht werden und als Störfaktoren in die Umwelt ausgetragen werden können, wie giftige, gesundheitsschädliche oder umweltgefährdende chemische Stoffe, Schallemission (Lärm), Lichtemission, Strahlung oder Erschütterungen:
In den allgemeinen Wohngebieten sind auch weiterhin nur Nutzungen bis 55 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts zulässig.
Im Plangebiet entstehen keine neuen Nutzungsstrukturen, die nicht schon vorhanden sind. Durch die Planung werden daher keine zusätzlichen Beeinträchtigungen hervorgerufen.