Der Geltungsbereich teilt sich in zwei Teilbereiche auf. Die beiden Teilbereiche liegen im Osten der Gemeinde Holtsee. Der östliche Teilbereich (Teilbereich 1) umfasst die vorhandene Biogasanlage einschließlich der Erweiterungsfläche und der westliche Teilbereich das Gebiet östlich der Straße ‚Ecke‘ (Teilbereich 2).
Der Teilbereich 1 liegt im Außenbereich außerhalb des Ortskerns. Er umfasst die Flurstücke 101/9, 261, 269, 270 und 133/5 sowie Teile der Flurstücke 313, 314 und 133/6 der Flur 3 der Gemarkung und Gemeinde Holtsee.
Begrenzt wird der ca. 36.030 m² große Teilbereich 1 im Norden durch die Landesstraße L 44 „Trömbek“ sowie durch einen angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb und im Westen, Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Teilbereich 2 mit einer Größe von ca. 2.210 m² umfasst Teile der Flurstücke 72/16 und 35/30 der Flur 3, Gemarkung und Gemeinde Holtsee. Es schließt östlich an eine gewerblich genutzte Fläche (Dorfstraße 8) an; nördlich befindet sich ein Reitplatz; südlich des Teilbereiches sind zwei größere Klärbecken vorhanden. Die Erschießung erfolgt über die Straße ‚Ecke‘ und die gewerbliche Fläche über vorhandene Privatwege.
Die genaue Abgrenzung der beiden Teilbereiche ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.