Der Plangeltungsbereich wird über die Lindenallee erschlossen. Die Hauptzufahrt erfolgt über eine Verkehrsfläche im südwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches.
Die Erschließung des Turnierparkplatzes (südöstlicher Teilbereich) erfolgt über eine Anbindung östlich des Heilpädagogischen Förderzentrum Friedrichshulde gGmbH. Im Rahmen der parallel durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Schenefeld wird die Zufahrtssituation zum Turnierparkplatz bauplanungsrechtlich geregelt.
Auf dem Gelände befindet sich ein umfangreiches Wegesystem zur Erschließung der einzelnen Weideflächen. Dieses Wegesystem soll beibehalten und bei Bedarf befestigt werden.
Die Ver- und Entsorgung erfolgt über Anbindung an das vorhandene Leitungssystem und deren Erweiterung.
Die Strom-, Wasser- und Gasversorgung erfolgt durch Nutzung und ggf. Erweiterung der vorhandenen Zuleitungen innerhalb der Lindenallee. Die Versorgung mit Strom und Gas unterliegt dem freien Markt. Ein konkreter Versorger kann deshalb nicht benannt werden.
Die Telekommunikationsversorgung erfolgt ebenfalls durch Nutzung und ggf. Erweiterung der vorhandenen Telekommunikationsleitungen innerhalb der Lindenallee.
Die Abfallentsorgung erfolgt entsprechend der Satzung des Kreises Pinneberg über die Abfallbeseitigung. Am Tag der Abholung sind die Mülltonnen an der Lindenallee aufzustellen.
Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über Anbindung an das vorhandene Leitungsnetz innerhalb der Lindenallee.
An der bestehenden Situation der Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers der Dachflächen, versiegelten Grundstücksflächen sowie der Erschließungsflächen erfolgen keine Änderungen.
Die Löschwasserversorgung erfolgt durch vorhandene Löschwasserhydranten in der Lindenallee. Ein Löschwasserhydrant befindet sich an der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 20/2 an der Lindenallee (gegenüber der Zufahrt zum Heilpädagogischen Zentrum). Die Nennweite der anliegenden Leitung beträgt DN 150. Damit ist die Löschwasserversorgung im Plangeltungsbereich grundsätzlich sichergestellt.
TEIL 2 – 35. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER
STADT SCHENEFELD
VORLÄUFIGER UMWELTBERICHT
- für die frühzeitige Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB -