Die Gemeinde Barsbüttel ist nach der 'Landesverordnung zur Festlegung der
zentralen Orte und Stadtrandkerne' vom 08. September 2009 als Stadtrandkern
II. Ordnung festgelegt. Sie liegt hierbei im Ordnungsraum, der um die Freie und
Hansestadt Hamburg als Oberzentrum ausgewiesen ist.
Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist unter Ziffer
2.2 als raumordnerisches Ziel festgelegt, dass "die zentralen Orte und
Stadtrandkerne Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen
sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung ... und als solche zu
sichern und zu stärken" sind. Dies trifft für die Gemeinde Barsbüttel allerdings
nur für den Hauptort 'Barsbüttel' und nicht für die Ortsteile Willinghusen,
Stellau und Stemwarde zu.
Für
den Ortsteil Stemwarde (gleichermaßen für Willinghusen und Stellau) ist die Vorgabe,
wonach bis zur Aufstellung neuer Regionalpläne im Zeitraum von 2010 bis 2025,
bezogen auf den Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009 neue Wohnungen im Umfang
von bis zu 15 % hinzu kommen dürfen, maßgeblich.
In
§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB wird geregelt, dass die "städtebauliche
Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen" soll.
Der Satz 3 wurde neu in das Baugesetzbuch aufgenommen, dessen geänderte Fassung
am
20. September 2013 in Kraft getreten ist.
Vor
diesem Hintergrund hat die Gemeinde für alle Ortsteile die Potentialflächen für
die Innenentwicklung ermitteln lassen. Die WRS Architekten & Stadtplaner
GmbH gelangen in ihrer Ausarbeitung vom 09. August 2013 für den Ortsteil
Stemwarde zu dem Ergebnis, dass innerhalb der Kernzone 3 Wohneinheiten und
innerhalb der Randzone 17 Wohneinheiten geschaffen werden können. Weiter heißt
es in der Legende des Plans der 'Wohnbaupotenziale Stemwarde', dass sich alle
Nachverdichtungspotentiale auf Privatgrundstücken befinden. "Die
Realisierbarkeit dieser Potenziale ist fraglich, da die Gemeinde nur geringen
Einfluss auf die Grundstückseigentümer hat."
Nach
Gesprächen mit den Eigentümern gelangt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass kurz-
bzw. mittelfristig allenfalls 2 Wohneinheiten auf den ermittelten
Potentialflächen für die Innenentwicklung entstehen werden.
Wie
viele zusätzliche Wohneinheiten (WE) innerhalb der Ortslage Stemwarde aufgrund
der landesplanerischen Vorgaben bis 2025 noch errichtet werden dürfen, ergibt
sich aus nachfolgender Berechnung. Sie berücksichtigt die Tatsache, dass
Stemwarde im Ordnungsraum liegt, sowie die kurz- und mittelfristig
realisierbaren Innenbereichspotentiale und die durch die Bebauungspläne Nr. 3.4
und Nr. 3.5 planungsrechtlich vorbereiteten und teils bereits umgesetzten
Baumöglichkeiten.
Mit
Stand vom 31. Dezember 2009 hatte Stemwarde 271 Wohneinheiten und darf laut
Landesentwicklungsplan die Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 um bis zu 15 %
erhöhen.
271
WE + 15% = 312 WE (+ 41 WE)
Innerhalb
des B-Plangebietes Nr. 3.4 sind 15 WE bereitgestellt und teilweise bereits
errichtet worden, innerhalb des B-Plangebietes Nr. 3.5 weitere 16 WE.
41
zusätzliche WE bis 2025
abzgl.
mittelfristig umsetzbare Nachverdichtung 2 WE
abzgl. B.Plan Nr. 3.4 15
WE
abzgl. B-Plan Nr. 3.5 16
WE
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Verbleibender
Entwicklungsspielraum 8 WE bis 2025
Im
Ergebnis dürfen in Stemwarde, wenn man den Ortsteil allein für sich selbst
betrachtet und nicht übergreifend als Teil des Gemeindegebietes, bis zum Jahr
2025 noch 8 zusätzliche Wohneinheiten ausgewiesen werden.
Betrachtet
man die gesamte Gemeinde 'Barsbüttel' mit ihren vier Ortsteilen, fallen die mit
der 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereiteten 5 Baugrundstücke nicht
ins Gewicht. Die 'Kleinräumige Bevölkerungsprognose Kreis Stormarn', Verfasser:
Gertz - Gutsche - Rümenapp, Hamburg 2013, geht für die Gemeinde Barsbüttel für
den Zeitraum von 2011 bis 2030 von 950 zusätzlichen Einwohnern aus. In diese
Prognosen fügen sich die Aussagen des in Aufstellung befindlichen neuen
Flächennutzungsplanes der Gemeinde ein, die von einem Bedarf von mindestens 500
zusätzlichen Wohneinheiten allein für den Ortsteil Barsbüttel ausgehen.
Vor
diesem Hintergrund entspricht die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit
der auf einer Fläche von ca. 4,05 ha die Bereitstellung von voraussichtlich
fünf Baugrundstücken zur Abrundung des Baugebietes 'Stübkamp' im Südwesten der
Ortslage vorbereitet wird, den übergeordneten Planungsvorgaben. Die Gemeinde
wählt den Weg der 36. Änderung ihres bestehenden Flächennutzungsplanes aus zeitlichen
Gründen, um nicht auf das Wirksamwerden des sich in Neuaufstellung befindenden
'Gesamt-Flächennutzungsplanes' warten zu müssen, in dem noch einige Punkte der
Konfliktbewältigung bedürfen.