5.4 Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter
Die Schaffung von fünf zusätzlichen Bauplätzen wird zu keinen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Mensch' führen. Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch die neuen Grundstücke wird für die Anwohner zu keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen führen.
Für die geplante Wohnnutzung im Plangebiet muss auf der Ebene des Bebauungsplanes geprüft werden, welche Lärmbelastungen sich durch die Bahnhofstraße ergeben. Laut dem Bebauungsplan Nr. 3.5 liegen drei der zusätzlichen Baugrundstücke im Lärmpegelbereich III. Hier sind auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen zum Schallschutz zu prüfen.
Die Ausweisung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) führt zu Flächenversiegelungen für die Anlage von Gebäuden und befestigten Hofflächen. Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar und müssen ausgeglichen werden. Die genaue Ermittlung der Eingriffsflächen und die Planung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf der Ebene des nachgeordneten Bebauungsplanes.