Bebauungsplan Nr. 39 3. Änderung und Ergänzung, südöstlich Sandfuhrtsmoor im Bereich der Grundstücke mit den Hausnummern 25, 28 und 30

Trittau

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Trittau

Planungsanlass

Für das zu beplanende Gebiet ist bisher keine Bebauungsplanung erfolgt. Das Plangebiet sieht jedoch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ergänzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 39 vor. Der Bebauungsplan soll der Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde Trittau Rechnung tragen und wird gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Ansprechperson

Nadine Hendrix-Hehlmann Gemeinde Trittau Der Bürgermeister Fachdienst Planung und Umwelt Europaplatz 5, 22946 Trittau Telefon: 04154/8079-65

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