Die Gemeinde Barsbüttel ist nach der 'Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne' vom 08. September 2009 als Stadtrandkern
II. Ordnung festgelegt. Sie liegt hierbei im Ordnungsraum, der um die Freie und Hansestadt Hamburg als Oberzentrum ausgewiesen ist.
Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist unter Ziffer 2.2 als raumordnerisches Ziel festgelegt, dass "die zentralen Orte und Stadtrandkerne Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung ... und als solche zu sichern und zu stärken" sind. Dies trifft für die Gemeinde Barsbüttel allerdings nur für den Hauptort 'Barsbüttel' und nicht für die Ortsteile Willinghusen, Stellau und Stemwarde zu.
Für den Ortsteil Willinghusen (gleichermaßen für Stemwarde und Stellau) ist die Vorgabe, wonach bis zur Aufstellung neuer Regionalpläne im Zeitraum von 2010 bis 2025, bezogen auf den Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009, neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 % hinzu kommen dürfen, maßgeblich.
In § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB wird geregelt, dass die "städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen" soll. Der Satz 3 wurde neu in das Baugesetzbuch aufgenommen, dessen geänderte Fassung am
20. September 2013 in Kraft getreten ist.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde für alle Ortsteile die Potentialflächen für die Innenentwicklung ermitteln lassen. Die WRS Architekten & Stadtplaner GmbH gelangen in ihrer Ausarbeitung vom 14. April 2015 für den Ortsteil Willinghusen zu dem Ergebnis, dass innerhalb der Kernzone das Potential für 4 Wohneinheiten und in der Randzone für 65 Wohneinheiten besteht und im Wege der Nachverdichtung in der Kernzone bis zu 101 Wohneinheiten geschaffen werden können. Weiter heißt es in der Legende des Plans der 'Wohnflächenpotenzialanalyse Ortsteil Willinghusen', dass die Realisierbarkeit dieser Potenziale in der Rand- und Kernzone bei 60 %, bei der Nachverdichtung in der Kernzone bei 10 % liegt.
Wie viele zusätzliche Wohneinheiten (WE) innerhalb der Ortslage Willinghusen aufgrund der landesplanerischen Vorgaben bis 2025 noch errichtet werden dürfen, ergibt sich aus nachfolgender Berechnung. Sie berücksichtigt die Tatsache, dass Willinghusen im Ordnungsraum liegt sowie die kurz- und mittelfristig realisierbaren Innenbereichspotentiale.
Laut den Erläuterungen des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel hatte Willinghusen mit Stand vom 31. Dezember 2009 insgesamt 903 Wohneinheiten und darf laut Landesentwicklungsplan die Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 um bis zu 15 % erhöhen.
903 WE + 15% = 1.038 WE (+ 135 WE)
135 zusätzliche WE bis 2025
abzgl. mittelfristig umsetzbare Wohnbau-
potenziale der Kernzone
(60 % von 4 WE) 2 WE
abzgl. mittelfristig umsetzbare Wohnbau-
potenziale der Randzone
(60 % von 65 WE) 39 WE
abzgl. mittelfristig umsetzbare Nach-
verdichtungspotenziale der Kernzone
(10 % von 101 WE) 10 WE
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Verbleibender Entwicklungsspielraum 84 WE bis 2025
Im Ergebnis dürfen in Willinghusen, wenn man den Ortsteil allein für sich selbst betrachtet und nicht übergreifend als Teil des Gemeindegebietes, bis zum Jahr 2025 noch 84 zusätzliche Wohneinheiten ausgewiesen werden.
Die 'Kleinräumige Bevölkerungsprognose Kreis Stormarn', Verfasser: Gertz - Gutsche - Rümenapp, Hamburg 2013, geht für die Gemeinde Barsbüttel für den Zeitraum von 2011 bis 2030 von 950 zusätzlichen Einwohnern aus. In diese Prognosen fügen sich die Aussagen des in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde ein, die von einem Bedarf von mindestens 500 zusätzlichen Wohneinheiten allein für den Ortsteil Barsbüttel ausgehen.
Vor diesem Hintergrund entspricht die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit der auf einer Fläche von ca. 0,65 ha die Bereitstellung von voraussichtlich sechs Baugrundstücken für 17 - 22 Wohneinheiten vorbereitet wird, den übergeordneten Planungsvorgaben. Die Gemeinde wählt den Weg der 39. Änderung ihres bestehenden Flächennutzungsplanes aus zeitlichen Gründen, um nicht auf das Wirksamwerden des sich in Neuaufstellung befindenden 'Gesamt-Flächennutzungsplanes' warten zu müssen, in dem noch einige Punkte der Konfliktbewältigung bedürfen.