Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“
Begründung
8.1.3.1. Ziele und Inhalte der 41. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Gemeinde Barsbüttel (biregio Projektgruuppe 2015) zeigt, dass Angebot an Kinderbetreuung in der Gemeinde Barsbüttel bereits im Jahr 2015 ausgelastet ist und ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen bestehen wird. Da die vorhandenen Kindertagesstätten keine nennenswerten Erweiterungsmöglichkeiten bieten, beabsichtigt die Gemeinde eine neue Kindertagesstätte in einem Gebiet zu errichten, welches bisher keine wohnortnahe Kinderbetreuung aufweist. Besonderer Bedarf besteht für die Wohngebiete südlich der Hauptstraße / Willinghusener Landstraße. Hier beginnt im Wohngebiet nördlich der Straße "An der Barsbek" ein Generationenwechsel und im Umgebungsbereich der Straße "Am AKKU" sind gemäß der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Entwurf 2016) mittel- und langfristig neue Wohnbauentwicklungen vorgesehen. Auf der Ackerfläche südlich der Straße "An der Barsbek" konnte eine für die kurzfristig erforderliche Kindertagesstätte geeignete Fläche zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus wird mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplans das Planziel der Gemeinde verfolgt, entlang der Barsbek eine überörtliche Fuß- und Radwegeverbindung zu entwickeln.
In der Planzeichnung werden rund 5.300 m² des Plangeltungsbereichs als "Flächen für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" sowie "Spielanlagen" dargestellt. Südlich schließt sich eine rund 2.100 m² große Grünfläche an, in der ein Teilabschnitt der geplanten Fuß- und Radwegeverbindung angelegt werden soll.
Die Begründung gibt darüber hinaus weitere Auskunft über die geplanten Nutzungen.