Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Gesamtplanung

Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I 1998 (RP)

Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb eines besonderen Siedlungsraums. Auf diesen Bereich soll sich die weitere bauliche Entwicklung des Ortes vorrangig konzentrieren.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel

Der geltende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 weist für den Planänderungsbereich "Flächen für die Landwirtschaft" aus.

In der derzeit in Aufstellung befindlichen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (erneuter Entwurf 2016) ist eine Darstellung als "Fläche für den Gemeinbedarf" vorgesehen. Der südliche Randbereich ist weiterhin als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Hierin ist eine den südlichen Ortsrand umlaufende Wegeverbindung eingetragen.

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung hat gemäß § 8 BNatSchG die Aufgabe, Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage vorsorgenden Handelns überörtlich und örtlich zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele darzustellen und zu begründen. Sie hat als Fachplanung keine eigene Rechtsverbindlichkeit. Die Inhalte sind jedoch gemäß § 9 (5) BNatSchG in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Soweit den Inhalten der Landschaftsplanung in den Entscheidungen nicht Rechnung getragen werden kann, ist dies zu begründen.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I 2000 (LRP)

Der Landschaftsrahmenplan enthält für den Planänderungsbereich eine Darstellung des Landschaftsschutzgebiets Barsbüttel.

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel

Die geltende 1. Änderung des Landschaftsplans der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 2017 stellt, angelehnt an die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (erneuter Entwurf 2016), für den nördlichen Bereich der Vorhabenfläche Entwicklungsflächen für Wohnen und Gemeinbedarf dar. Südlich verbleibt saumartig die derzeit vorhandene landwirtschaftliche Nutzfläche. Ebenfalls am Südrand ist ein geplanter Wanderweg bzw. Radweg zur Verbindung der Ortsteile dargestellt.

8.1.4.4. Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes bei der 41. Änderung des FNP

Die unter den Kapiteln 1.4.1 bis 1.4.4 genannten Planungsziele charakterisieren den Standort als Ortsrandbereich, der in den überörtlichen Planungen kontrovers behandelt wird (besonderer Siedlungsraum und Landschaftsschutzgebiet) und in den örtlichen Planungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Entwurf 2016) für eine bauliche Entwicklung vorgesehen ist. Als naturschutzrechtlich geschützte Objekte sind randlich gelegene Knicks zu berücksichtigen. Allgemein sind die geltenden Vorschriften des besonderen Artenschutzes gemäß BNatSchG einzuhalten. Zudem liegt die Fläche in der Nähe eines Waldstücks, so dass ein Waldabstand zu beachten ist.

Aus den dargestellten Informationen wird ersichtlich, dass einer baulichen Entwicklung keine grundsätzlichen naturschutzfachlichen Aspekte (z.B. Lage im Natura 2000-Gebiet oder im Naturschutzgebiet) entgegenstehen.

Die weiteren Ziele des Umweltschutzes in der Bauleitplanung liegen vorrangig darin, einzelne erhaltenswerte Landschaftselemente in die Planung zu integrieren und dem Bedarf an Freiraumerholung im Wohnumfeld Rechnung zu tragen. Die Freiraumerholung wird durch die Planung einer Grünzone mit Wegeverbindung berücksichtigt. Vorgaben zum Erhalt einzelner Landschaftselemente sind erst im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung durch geeignete Festsetzungen möglich.