Vorhaben
Die Gemeinde Barsbüttel plant im Ortsteil Barsbüttel die Errichtung einer Kindertagesstätte um den örtlichen Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Sie stellt zu diesem Zweck die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in diesem Umweltbericht dokumentiert.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der einzelnen Schutzgüter. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse zusammen mit gesonderten Aussagen zu Schutzgebieten und -objekten, zur Eingriffsregelung, zur Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten.
Schutzgüter
Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine schutzgutbezogene Analyse. Hierin werden der derzeitige Zustand der Umwelt anhand der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet sowie die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:
Raumbeschreibung: Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche am südlichen Siedlungsrand des Ortsteils Barsbüttel am Rand der Barsbek-Niederung. Die Böden sind sandig geprägt. Das Klima lässt sich als allgemeines Freiraumklima ohne besondere Funktionen beschreiben. Als Vegetation sind im Gebiet eine große Ackerfläche und randliche Knicks vorhanden. Hinsichtlich relevanter Tiervorkommen bietet das Gebiet voraussichtlich vorrangig Lebensraum für anspruchslose Vogelarten der Halboffenlandschaft sowie für Fledermäuse. Der Landschaftsteil besitzt für den Mensch Funktionen als landschaftliches Wohnumfeld. Die Erholungsqualität wird an diesem Standort durch verkehrsbedingte Lärmimmissionen beeinträchtigt.
Folgende Schutzgebiete und -objekte sind vorhanden: LSG Barsbüttel, randliche Knicks mit Bedeutung als besonders geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG, Vögel als besonders geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG und gegebenenfalls Fledermäuse und die Haselmaus als streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG.
Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Schutzgüter Pflanzen (Knicks), Biologische Vielfalt (gegebenenfalls Fledermausquartiere) und Mensch (Wohnumfeld) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Schutzgüter allgemeine Bedeutung. Den übrigen Schutzgütern Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Landschaft und Kultur- und Sachgüter wird vollständig eine allgemeine Bedeutung zugeordnet.
Erhebliche Auswirkungen: Die Planung erfolgt in einem Gebiet mit erheblichen verkehrsbedingten Lärmbelastungen, wodurch das Schutzgut Mensch/Gesundheit auf dem Gelände der geplanten Kindertagesstätte erheblich beeinträchtigt werden kann. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung können die Auswirkungen voraussichtlich auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.
Vermeidungsmaßnahmen: Die Ausweisung der Baufläche wurde auf das für die Kindertagesstätte erforderliche Maß begrenzt.
Schutzgebiete und -objekte
Für die geplante Baufläche ist eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Barsbüttel erforderlich. Gegebenenfalls können Knicks beseitigt oder beeinträchtigt werden.
Artenschutz
Im Plangeltungsbereich sind besonders geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 vorhanden. Als gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützte Arten können Fledermäuse und eventuell die Haselmaus erwartet werden. Unter Berücksichtigung gegebenenfalls erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeiten im Rahmen der Vorhabenumsetzung ist davon auszugehen, dass die grundsätzlichen Ziele der Flächennutzungsplanänderung umsetzbar sind, ohne dass Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG erreicht werden.
Technischer Umweltschutz
Im Rahmen nachfolgender Planungen sind zum Schutz der Umwelt für die Oberflächenentwässerung und für den Lärmschutz gegebenenfalls gesonderte Vorgaben vorzusehen.
Eingriffsregelung
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplans bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch können Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst werden. Es sind Eingriffe in den Boden und in Knicks zu erwarten. Die gemäß BNatSchG und BauGB zu beachtenden Regelungen zum Thema Eingriffe / Ausgleich bzw. Ersatz sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens kann der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde Barsbüttel nicht gedeckt werden.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Ziel des geplanten Vorhabens ist die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Kindertagesstättenplätze im Ortsteil Barsbüttel. Alternative Standorte, die gegebenenfalls mit geringeren nachteiligen erheblichen Umweltauswirkungen verbunden wären, stehen nicht zur Verfügung.
Ergänzende Angaben
Hinweise auf Kenntnislücken: Bezüglich der Fauna wurde keine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Überprüfung vorhandener Daten und eine Bewertung der Lebensraumstrukturen reichen allerdings im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung zur Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
Überwachung: Die Gemeinde Barsbüttel überprüft bei der Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung, ob schalltechnische Maßnahmen durchzuführen sind.