Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet: „Ortsteil Barsbüttel, KiTa südlich An der Barsbek“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3. Bedarfe

Im Jahr 2016 wurde ein Kindertagesstättenbedarfsplan für die Gemeinde Barsbüttel erstellt. Dieser errechnet unter dem Eindruck allgemeiner Bevölkerungsprognosen den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und soll als politische Entscheidungsgrundlage für eine langfristige und nachhaltige Infrastrukturpolitik dienen.

Insbesondere die räumliche Lage der Gemeinde in unmittelbarer Nachbarschaft zu Hamburg erzeugt ein stabiles und stetiges Bevölkerungswachstum.

Im Ergebnis beschreibt die Bedarfsplanung eine Verschiebung der heute qualitativ hochwertigen und quantitativ ausreichenden Betreuungsbilanz ins Negative.

Das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0-3 Jahren verlangt kurzfristig nach einer Neuschaffung von etwa 20 Krippenplätzen. Für Kinder im Alter von 3-6 Jahren wird im Jahr 2018 ein hohes Betreuungsdefizit von etwa 40 Plätzen prognostiziert.

Ausführliche Darstellungen sind dem Kindertagesstättenbedarfsplan zu entnehmen, welcher dieser Flächennutzungsplanänderung als Anhang beigefügt ist.

4. Planerische Rahmenbedingungen

4.1. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP)

Abb. 2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der Landesentwicklungsplan schafft auf Landesebene die räumlichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Entwicklung. Ziel der Landesregierung ist es, Wachstum zu schaffen und gleichzeitig die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Die Raumordnung hat dabei die Aufgabe, die vielfältigen und teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche an den Raum zu koordinieren sowie Gestaltungs- und Ermessensspielräume im Sinne dieser Ziele zu nutzen.

Dabei sollen Flächen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung gestellt werden. So sollen Vorsorgestrategien und städtebauliche Konzepte entwickelt werden, die dem Erhalt und der Stärkung leistungsfähiger Strukturen und Funktionen der zentralen Orte dienen. Barsbüttel als Stadtrandkern II. Ordnung muss entsprechende Versorgungsfunktionen übernehmen.