4.2. Regionalplan 1998
Abb. 3: Ausschnitt aus dem Regionalplan 1998
Der Regionalplan für den Planungsraum I / Schleswig-Holstein Süd stellt die übergeordneten Planungsvorgaben und Handlungsspielräume für die kommunale Bauleitplanung dar.
Die Gemeinde Barsbüttel gehört zum Kreis Stormarn im Planungsraum I / Schleswig-Holstein Süd. Der Regionalplan stellt dar, dass Barsbüttel im Ordnungsraum um Hamburg liegt, in dem sich die weitere Entwicklung des Ordnungskonzepts entlang von Siedlungsachsen vollziehen soll. Die Gemeinde Barsbüttel liegt im Achsenzwischenraum. Hier sollen Gemeinden grundsätzlich in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. Der Hauptort Barsbüttel spielt hierbei als Stadtrandkern II. Ordnung eine Sonderrolle. Hier sollen verstärkt Wohn- und Arbeitsfunktionen vorgehalten werden. Eine vorausschauende Bodenvorratspolitik und auf zukünftige Entwicklungen ausgerichtete Ausweisungen von Wohn-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen stellen die übergeordneten Ziele für die Gemeinde Barsbüttel dar.