4.5. Schutzgebiete und –objekte
Für die geplante Baufläche ist eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Barsbüttel erforderlich. Gegebenenfalls können Knicks beseitigt oder beeinträchtigt werden.
Für die geplante Baufläche ist eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Barsbüttel erforderlich. Gegebenenfalls können Knicks beseitigt oder beeinträchtigt werden.
Der Geltungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst ca. 7.400 qm. Er liegt auf dem Flurstück 53/13 südlich der Straße „An der Barsbek“, östlich der Straße „Zum Ehrenhain“ und nördlich des Flurstückes 53/10.
Entwicklungsziel der Gemeinde an dieser Stelle ist die Errichtung einer Kindertagesstätte. Des Weiteren soll zwischen der Straße „An der Barsbek“ und der südlich gelegenen Ortsumfahrt K29 ein Lückenschluss in der innerörtlichen Fuß- und Radwegeverbindung erfolgen.
Im aktuellen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 sind die Flächen innerhalb der Geltungsbereiche der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 1.55 als Flächen für die Landwirtschaft gekennzeichnet.
Um einen Bebauungsplan in diesem Bereich aufstellen zu können, ist es daher notwendig den Flächennutzungsplan zu ändern. Diese 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.55 vorgenommen. Es ist vorgesehen, die Flächen entsprechend der geplanten Ausweisungen im Bebauungsplan als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäuden und Einrichtungen“ sowie „Spielanlagen“ auszuweisen. Im Gegensatz zum Bebauungsplan zieht sich der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes noch weiter in Richtung Süden bis an das Flurstück 53/10 heran. Im südlichen Teil des Plangeltungsbereiches sind eine Grünfläche sowie die Darstellung einer überörtlichen Wegeverbindung (Wanderweg) in Ost-West-Richtung vorgesehen.